3. Plandarstellungen im Flächennutzungsplan Detmold

3.0 Inhalte der Plandarstellung

3.1 Wohnbauflächen

3.1.1 Ausgangslage

3.1.2 Planungsziele

3.1.3 Flächenbilanz

3.2 Gewerbliche Bauflächen

3.2.1 Ausgangslage

3.2.2 Planungsziele

3.2.3 Flächenbilanz

3.3 Gemischte Bauflächen

3.3.1 Ausgangslage

3.3.2 Planungsziele

3.3.3 Flächenbilanz

3.4 Sondergebiete

3.4.1 Ausgangslage

3.4.2 Planungsziele

3.4.3 Flächenbilanz

3.5 Sondergebiete für den (großflächigen) Einzelhandel

3.5.1 Ausgangslage

3.5.2 Planungsziele

3.5.3 Flächenbilanz

3.6 Gemeinbedarfseinrichtungen

3.6.1 Ausgangslage

3.6.2 Planungsziele

3.6.3 Flächenbilanz

3.7 Verkehrsflächen

3.7.1 Ausgangslage

3.7.2 Planungsziele

3.7.2.1 Entwicklung des Straßennetzes

3.7.2.2 Luftverkehr und Schienenverkehr

3.8.1.1 Wasserversorgung

3.8.1.2 Gasversorgung

3.8.1.3 Blockheizkraftwerke

3.8.1.4 Stromversorgung

3.8.2 Abfallentsorgung

3.8.3 Abwasserbeseitigung

3.8.4 Sendeanlage Bielstein

3.9 Vorrangflächen für Windkraftanlagen

3.9.1 Ausgangslage

3.9.2 Planungsziele

3.9.3 Flächenbilanz

3.10 Innerstädtische Freiflächen

3.10.1 Ausgangslage

3.10.2 Planungsziele

3.10.3 Flächenbilanz

3.11.1 Sportstätten

3.11.1.1 Sportplätze

3.11.1.2 Freibäder

3.11.2 Spielplätze

3.11.3 Dauerkleingärten

3.11.4 Friedhofsflächen

3.11.5 Siedlungsbezogene Grünbereiche

3.12 Landschaftspflegebereiche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

3.12.1 Ausgangslage

3.12.2 Planungsziele

3.12.3 Kompensationsflächenkonzept

3.13 Flächen für die Landwirtschaft und Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB)

3.13.1 Ausgangslage

3.13.2 Planungsziele

3.14 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB)

3.14.1 Ausgangslage

3.14.2 Planungsziele

3.14.3 Flächenbilanz

 

 

 

3. Plandarstellungen im Flächennutzungsplan Detmold

 

3.0 Inhalte der Plandarstellung

"Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen" - § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Entsprechend dem jeweiligen gesetzlichen Hintergrund ist im Flächennutzungsplan zwischen den Darstellungen, den Kennzeichnungen sowie den nachrichtlichen Übernahmen und Vermerken zu differenzieren. Nur die Darstellungen sind als Planungsziele der Stadt zu werten. Kennzeichnungen, Vermerke und nachrichtliche Übernahmen haben einen informatorischen Charakter.

Darstellungen

Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung darzustellen.

Als Planzeichen sind die in der Planzeichenverordnung (PlanzV) angeführten Planzeichen zu verwenden. Soweit erforderlich können diese durch zusätzliche Planzeichen ergänzt werden (§ 2 PlanzV).

Auf den genannten Grundlagen basieren die Inhalte der Plandarstellung des FNP-NEU der Stadt Detmold. Die Beschränkung auf die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ist das wesentliche Merkmal des Flächennutzungsplanes.

Zwischen Bestand und Planung wird nicht unterschieden. Eine Differenzierung kann grundsätzlich aus der in der Planungsgrundlage erkennbaren Siedlungsstruktur abgeleitet werden. Im vorliegenden FNP-NEU erfolgen insbesondere Darstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen - Bauflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 1 BauNVO – sind im Einzelnen:

Wohnbauflächen (W):

Von der Wohnnutzung geprägte Stadtgebiete und Flächen auf denen die Entwicklung von Wohngebieten möglich ist, werden im FNP-NEU als Wohnbauflächen (W) dargestellt.

Gemischte Bauflächen (M):

Zur Sicherung des Bestandes und der Entwicklung von gesunden Funktionsmischungen sind im FNP-NEU gemischte Bauflächen (M) dargestellt. In weiterführenden Planungen sollen die Gebiete in ihrer Eigenart als Mischgebiet, Kerngebiet oder Dorfgebiet festgesetzt werden.

Gewerbliche Bauflächen (G):

Traditionelle Gewerbegebiete, die in ihrer Funktion erhalten und fortentwickelt werden sollen, sowie Flächen, die für eine industrielle oder gewerbliche Nutzung geeignet sind, werden im FNP-NEU als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt.

Gewerblich genutzte Flächen in der unmittelbaren Nachbarschaft von Wohnnutzung im Stadtgebiet, für die über einen verbindlichen Bauleitplan im Bestand eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung nach § 1 Abs. 5 BauGB zu gewährleisten ist, werden gegebenenfalls als gemischte Baufläche (M) dargestellt.

Wird der verbindliche Bauleitplan erarbeitet, können hier die Nutzungsarten Gewerbegebiet mit Einschränkungen (GEe) - die Einschränkungen beziehen sich auf den Immissionsschutz - und allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

 

 

Sondergebiete nach §§ 10 und 11 BauNVO:

Auf die Darstellung von Sonderbauflächen wird zugunsten der Darstellung von Sondergebieten (SO) verzichtet.

Sondergebiete (SO) werden nach ihrer Zweckbestimmung benannt.

Flächen für den Gemeinbedarf nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB:

Flächen für die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereiches, die der Allgemeinheit dienen, werden als Gemeinbedarfsflächen dargestellt

Dargestellt werden:

Aus Gründen der Lesbarkeit können nur Einrichtungen mit einer Mindestgröße von 0,5 ha als Fläche dargestellt werden. Die Zweckbestimmung der Flächen wird mit dem entsprechenden Symbol verdeutlicht. Kleinere Einrichtungen werden nur durch ein Symbol gekennzeichnet.

Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge nach

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sind im Einzelnen:

Verkehrsflächen – hierzu gehören die örtlichen und überörtlichen Hauptverkehrsstraßen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Flächen für den Luftverkehr und die Bahnanlagen.

Dargestellt werden:

Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 sind im Einzelnen:

Versorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB. Hierzu gehören alle Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Wasser, Gas, und Wärme dienen.

Als Flächen für die Abfallentsorgung gelten Anlagen und Einrichtungen zur Ableitung, Verwertung oder Beseitigung von Abwasser, Müll und anderen Abfallstoffen.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgt unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche Einrichtungen handelt.

Dargestellt werden:

  • Abwasser:

Kläranlagen, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken, Regenwasserüberläufe als technische Anlagen

  • Müll:

Deponien

  • Elektrizität:

Elektrizitätswerke, Umspannwerke, Umformerstationen, Sendeanlagen

  • Wasser:

Wasserwerke, Pumpenwerke, Wasserbehälter

  • Gas:

Gaswerke, Gasbehälter, Gasübernahmestationen, Gasdruckstationen

Neben den Flächen für Versorgungsanlagen sind in der Karte des FNP-NEU die bestehenden Hauptversorgungsleitungen gekennzeichnet.

Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB sind im einzelnen:

Darstellung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage, Dauerkleingartenanlage, Sportplatz, Spielplatz, Friedhof, Freibad, Grabeland, Zeltplatz, Ehrenfriedhof, Tennisplatz, Golfplatz, Adlerwarte und Vogelpark. Daneben werden auch Grünflächen ohne Zweckbestimmung dargestellt.

Die Darstellung von Grünflächen im Allgemeinen dient vor allem der städtebaulichen Gliederung, ökologischen Belangen und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Erforderlichkeit kann sich sowohl aus der Berücksichtigung örtlicher als auch überörtlicher Interessen ergeben.

Flächen für die Landwirtschaft und Wald nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB:

Es erfolgt die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und die Darstellung von Flächen für Wald. Auf die gemischte Darstellung von Flächen für Landwirtschaft und/oder Wald wird verzichtet.

Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB:

Stand- und Fließgewässer sind, soweit sie auf Grund ihrer Größe erkennbar sind, als Wasserflächen dargestellt. Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz (Rückhaltung / Retention), gesetzliche und natürliche Überschwemmungsgebiete von Gewässern sind gekennzeichnet.

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB:

Die Darstellung dient der Sicherung von frühzeitigen Flächen zum Ausgleich oder Ersatz unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Integration der Ziele des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan.

Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke:

Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt werden und nicht der Planungshoheit der Stadt unterliegen, werden nachrichtlich übernommen. Schutzgebiete und Altlasten werden gekennzeichnet, noch nicht rechtskräftige Planungen werden vermerkt.

Aufgenommen sind folgende nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke:

Im Planwerk im Maßstab 1 : 10 000 sind die Flächen mit nachgewiesener Kontamination durch das entsprechende Symbol gekennzeichnet.

Für die Aufnahme aller nachrichtlichen Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke musste aus darstellungstechnischen Gründen und im Interesse einer guten Lesbarkeit des Planes eine Auswahl getroffen werden.

 

3.1 Wohnbauflächen

3.1.1 Ausgangslage

Mit der Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan kann die Gemeinde ihre eigenen Planungsvorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Siedlungserweiterungen umsetzen. Diese Darstellungen spiegeln in den Grundsätzen die planerischen Entwicklungskonzeptionen wider. Nur aus ihnen können die nachfolgenden Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) entwickelt werden. Die Darstellung von Wohnbauflächen im FNP hat ohne eine Konkretisierung in der verbindlichen Bauleitplanung gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung. Ist ein Bürger Eigentümer eines Grundstückes innerhalb einer im FNP dargestellten "Wohnbaufläche", so ist damit nicht automatisch eine Bebaubarkeit seines Grundstückes verbunden. Erst mit der Aufstellung eines aus dem FNP entwickelten verbindlichen Bauleitplanes hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer Bebauung. Gleichzeitig ist die Entscheidung über eine Möglichkeit der Bebauung gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) unabhängig von der Darstellung einer Baufläche im FNP zu sehen. So kann die Genehmigung eines Vorhabens gemäß § 34 BauGB auch außerhalb einer "Wohnbaufläche" erfolgen, ebenso aber auch innerhalb einer im FNP dargestellten "Wohnbaufläche" versagt bleiben.

Das Baugesetzbuch hat der Gemeinde gemäß § 2 Nr.1 zwei Möglichkeiten gegeben, die Darstellung von für die Bebauung vorgesehenen Flächen vorzunehmen. Es besteht die Wahl zwischen der Darstellung von "Bauflächen" und "Baugebieten", die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) näher bestimmt werden. Entscheidet sich die Gemeinde nur "Bauflächen" darzustellen, so beinhaltet das sogleich den Auftrag an die verbindliche Bauleitplanung die jeweiligen Bauflächendarstellungen des FNP durch die Festsetzung von Baugebieten zu konkretisieren.

Die Stadt Detmold hatte in ihrem alten FNP von 1976 "Wohnbauflächen (W)" dargestellt. Auf eine Untergliederung in Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA) oder besondere Wohngebiete (WB) wurde verzichtet. Für den hier vorliegenden FNP-NEU ist erneut die Form der Darstellung von "Bauflächen" gewählt worden. Es wird dadurch ein größerer Gestaltungsspielraum erhalten, der, insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum, der zwischen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes liegt, zweckmäßig und erforderlich sein kann, weil die Gemeinde flexibler auf veränderte Bedarfs- und Siedlungsstrukturen reagieren kann.

Die Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan stellen ohne Unterschied in ihrer Darstellung sowohl die vorhandenen Siedlungsgebiete als auch deren geplanten Erweiterungen dar. Ausgangspunkt der Quantifizierung der Wohnbauerweiterungsflächen können nicht nur Prognosen sein. Es muss zusätzlich die Frage gestellt werden, welches Potenzial an Innen- und Außenbereichsmöglichkeiten Detmold unter Würdigung naturräumlicher, ökologischer und ökonomischer Aspekte besitzt. Durch die in den vergangenen 10 Jahren positive Entwicklung der Einwohnerzahlen (s. Pkt. 2.1) war die Nachfrage nach Wohnbauland stark angestiegen. Die vorhandenen Wohnbauerweiterungsflächen nahmen ständig ab. In ihrer Summe stellen dennoch die derzeit planungsrechtlich für die Wohnnutzung ausgewiesenen Flächen eine Größenordnung dar, die theoretisch für mehrere tausend Personen zur Deckung ihrer Wohnbedürfnisse ausreichend wäre. Aus unterschiedlichsten Gründen werden diese Flächen vielfach von ihren Eigentümern zurückgehalten und stehen für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Den Bauplatz als Garten hinter dem eigenem Haus zu behalten, das Baugrundstück für die Kinder vorzuhalten oder auch überhöhte Preisvorstellungen, verhindern häufig eine bauliche Nutzung der vorhandenen Wohnbauerweiterungsflächen. Die fehlende Erschließung und die für die Erschließungskosten sehr enge Situation der öffentlichen Haushalte sind ebenso wichtige Ursachen für eine mangelnde Aktivierung von Bauflächen.

 

3.1.2 Planungsziele

Der Flächennutzungsplan muss gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BauGB "die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung, insbesondere durch die Förderung kostensparenden Bauens und die Bevölkerungsentwicklung", berücksichtigen. Daraus lassen sich folgende Planungsziele ableiten:

 

 

 

 

 

 

3.1.3 Flächenbilanz

Im Flächennutzungsplan-NEU sind 1562,3 ha als Wohnbauflächen (W) dargestellt. Allerdings ist die Wohnnutzung nicht auf die Wohnbauflächen begrenzt, sondern es befinden sich auch Wohngebäude in Gemischten Bauflächen (M) und ausnahmsweise in anderen Bauflächen. Viele Wohngebäude liegen auch außerhalb von Bauflächen. Sehr häufig sind sie in der Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" enthalten. Die planungsrechtliche Grundlage die zur Erweiterung von Wohnbebauung in dieser klassischen Außenbereichsdarstellung führt, sind nicht der Flächennutzungsplan und daraus abgeleitete Bebauungspläne, sondern i. d. R. Innenbereichssatzungen gemäß § 34 BauGB und Außenbereichssatzungen gemäß § 35 BauGB. Diese Bereiche werden im Flächennutzungsplan nicht gesondert dargestellt.

Die Flächenbilanzierung im Vergleich zum alten Flächennutzungsplan mit 1.318,76 ha Wohnbauflächen im Jahr 1976 zeigt, dass die Flächen um 243,54 ha bzw. ca. 15,5 % zugenommen haben. Die Mehrausweisungen betragen gegenüber dem Flächennutzungsplan im Jahr 1999 (1424,2 ha) 138,1 ha bzw. ca. 9 %.

Die zusätzlich dargestellten Wohnbauflächen liegen nicht ausschließlich in unbebauten Bereichen, die in vollem Umfang, sofern naturräumliche Belange dies nicht einschränken, dem Wohnungsbau zu Verfügung gestellt werden könnten. In vielen Fällen wurden bestehende Wohnbereiche im Flächennutzungsplan neu als Wohnbaufläche dargestellt, die im alten Flächennutzungsplan noch als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt wurden. Zum einen liegen die Gründe in der Verdichtung der Bebauung in diesen Bereichen in den vergangenen Jahren, zum anderen wurden im alten Flächennutzungsplan in sehr vielen Ortsteilen keine (Wohn-)Bauflächendarstellungen vorgenommen. Die Ortslagen wurden durch die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" erfasst.

Neu hinzugekommen sind Wohnbauflächendarstellungen in den Ortsteilen Bentrup
und Loßbruch (32,8 ha), Brokhausen (8,6 ha), Vahlhausen (9,7 ha), Mosebeck (4,0 ha) und der Bereich Heiligenkirchen-Schling (19,8 ha). Im Bestand gab es neue Wohnbauflächendarstellungen im Bereich mehrerer, häufig kleinerer Flächen im Stadtgebiet. Nicht abschließend handelt es sich um Flächen in Pivitsheide V.L. im nördlichen Bereich der Kurt-Schumacher-Straße, in Heidenoldendorf an der Hiddeser Straße und in Detmold-Süd am Schützenberg.

Auch die Umwidmung von Gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen hat dazu geführt, daß die quantitative Größe der Wohnbauflächen anstieg.

Im Bereich des "Dreierkruges" in Spork-Eichholz wurden Gemischte Bauflächen zugunsten von Wohnbauflächen reduziert, in Detmold-Nord wurden an der Dresdener Straße Gemischte Bauflächen in Wohnbauflächen umgewidmet, wie auch in Heidenoldendorf im Bereich der Mühlenbruchsiedlung und in der historischen Altstadt.

Die Tabelle Nr. 5 zeigt den Bestand an Wohnbauflächen zum Zeitpunkt des FNP 76, des wirksamen FNP im Jahr 99 und des Flächennutzungsplan-NEU im gesamten Stadtgebiet und in den einzelnen Ortsteilen. Ortsteile die in der Tabelle nicht aufgeführt werden, sind nicht als "Wohnbauflächen" dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Flächenbilanzierung der Wohnbauflächen in den einzelnen Ortsteilen sieht wie folgt aus:

Tabelle Nr. 5 : Wohnbauflächenbilanz in ha: Stand der Daten: Januar 2004

 

 

Ortsteilname

 

FNP-NEU

FNP 1999

FNP 1976

Bentrup

10,0

-

-

Berlebeck

66,7

58,7

139,25 (mit Heiligenkirchen)

Brokhausen

8,6

-

-

Detmold-Nord

221,9

195,4

353,0 (mit Detmold Süd)

Detmold-Süd

191,0

192,8

353,0 (mit Detmold Nord)

Diestelbruch

76,5

75,3

72

Hakedahl

19,6

20,8

 

Heidenoldendorf

168,3

158

148,65

Heiligenkirchen

106,4

85,9

139,25 (mit Berlebeck)

Hiddesen

204,4

199,3

193,5

Jerxen-Orbke

70,9

66,8

90,4 (mit Klüt)

Klüt

39,7

36,5

90,4 (mit Jerxen-Orbke)

Loßbruch

22,8

-

-

Mosebeck

4,0

-

-

Nienhagen

5,9

5,9

219,26 (mit Pivitsheide V.H./V.L.)

Pivitsheide V.H.

79,8

88,1

219,26 (mit Pivitsheide V.L. und Nienhagen)

Pivitsheide V.L.

147,2

139,3

219,26 (mit Pivitsheide V.H. und Nienhagen)

Remmighausen

41,2

40,9

96,7 (mit Spork-Eichholz)

Spork-Eichholz

67,5

60,5

96,7 (mit Remmighausen)

Vahlhausen

9,7

-

-

Gesamtbilanz:

1562,3*

1424,2*

1312,76 ha

Quelle: eigene Berechungen und Daten aus dem Erläuterungsbericht des FNP 1976

*= Abweichungen in der Summe ergeben sich durch Auf- und Abrundungen

Die meisten Wohnbauflächen sind in der Kernstadt mit 221,9 ha im Bereich Detmold Nord und 191,0 ha im Bereich Detmold Süd vorzufinden. Es folgen die Ortsteile Hiddesen (204,4 ha), Heidenoldendorf (168,3 ha) und Pivitsheide V.L. (147,2 ha).

In den Ortsteilen Bentrup, Brokhausen, Loßbruch, Mosebeck und Vahlhausen werden erstmalig im Flächennutzungsplan-NEU Wohnbauflächen dargestellt. Die hohe Steigerungsrate in Heiligenkirchen ist damit zu begründen, dass der Bereich "Schling" mit 19,8 ha im FNP erstmalig dargestellt wird.

Neben den Wohnbauerweiterungsflächen im FNP-NEU gab es auch Erweiterungsflächen im wirksamen Flächennutzungsplan (Stand 12/1999), die seit vielen Jahren dargestellt sind, die aber durch Wohnnutzung nicht in Anspruch genommen wurden. Ein Teil dieser Flächen wird im FNP-NEU nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Sie werden zurückgenommen und mit einer Freiraumdarstellung, wie z. B. "Fläche der Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft", neu ausgewiesen.

Zum einen können die Gründe darin zu finden sein, dass sich zwischenzeitlich wertvolle Biotopstrukturen in diesen Bereichen entwickelt haben, zum anderen können auch neue städtebauliche Ziele oder auch die fehlende Bereitschaft zur baulichen Aktivierung der Flächen zu einer Rücknahme führen. Beispiele für die Rücknahme von Wohnbauflächen sind in Pivitsheide V.H. im Bereich des Großen Bent (ca. 3 ha), in Pivitsheide V.L. am Hunebach und zwischen Detmold-Süd und Hiddesen (ca. 4,5 ha) zu finden.

Die Tabelle Nr. 6 enthält alle Wohnbauerweiterungsflächen im FNP-NEU die mindestens ca. 1 ha groß sind. Bedeutendere Flächen mit einer Flächengröße von annähernd 1 ha oder für einzelne Ortsteile besonders wichtige kleinere Erweiterungsflächen sind ebenso aufgeführt.

Die Tabelle enthält die Gesamtgrößenordnung der neu dargestellten Wohnbauflächen, die tatsächlich für Neubauvorhaben nutzbaren Erweiterungsflächen und die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Erweiterungsflächen.

Die Unterscheidung zwischen den "dargestellten" Bauflächen und den noch "bebaubaren" Erweiterungsflächen bei den Wohnbauflächen wird getroffen, weil häufig nicht nur unbebaute Flächen neu dargestellt werden, sondern auch vorhandene bebaute Flächen.

 

 

Neue Wohnbauflächendarstellungen im FNP

 

Tabelle Nr. 6 Wohnbau-Erweiterungsflächen ab ca. 1 ha in den einzelnen Ortsteilen:

 

In Kursiv gedruckt sind die Wohnbauflächen, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt sind.

Stand: März 2004

Name der Wohnbau-Erweiterungsfläche

Wohnbauflächendarstellunen im FNP-NEU in ha = Gesamtfläche

Freie Wohnbau

flächen im FNP-NEU in ha

Freie Wohnbauflächen im wirksamen FNP von 1999 in ha

Bentrup-Loßbruch

32,8

-

-

Wahmbecker Straße

0,7

0,7

 
       

Berlebeck

5,65

5,65

1,4

Im Hoffeld

2,5

2,5

-

Forstweg

0,75

0,75

-

Stemberg

1,4

1,4

1,4

Dornröschenweg

1,0

1,0

 
       

Brokhausen

8,7

1,9

-

Zwischen Kindergarten und Oberngarten

1,9

1,9

-

Ortslage Brokhausen

6,8

-

-

       

Detmold-Süd

4,9

4,9

6,2

Papenberg

2,4

2,4

-

Felix-Fechenbach-Str.

1,2

1,2

1,2

Auf den Klippen

0,8

0,8

5

Liebigweg

0,5

0,5

-

       

Diestelbruch

8,4

8,4

8,4

zwischen Lübecker Str. und Bad Meinberger Str.

3,3

3,3

3,3

Vahlhauser Str.

1,1

1,1

1,1

In der Twete/Im Hain

1,0

1

1

östlich Haus des Gastes

1,8

1,8

1,8

östlich Duisburger Straße

1,2

1,2

1,2

Heidenoldendorf

17,2

10,35

10,35

Reiherweg

1,4

1,4

1,4

Mühlenbrink

2,3

2,3

2,3

Sichterwiese

3,8

3,8

3,8

Ecke Bielefelder Str./Hiddeser Str.

1,4

1,4

1,4

Mühlenbruchsiedlung

8,3

1,45

-

       

Heiligenkirchen

23,7

3,9

1,9

zwischen Am Höwel und Friedhof

2,0

2,0

-

zwischen Südhang und Paderborner Str.

1,9

1,9

1,9

Schling

19,8

-

-

       

Hiddesen

5

5

5

Grundstraße

2,2

2,2

2,2

zwischen Rosenkamp und Hindenburgstraße

1,5

1,5

1,5

westlich Hünenweg

1,3

1,3

1,3

       

Jerxen-Orbke

10

10

5

nördlich Jerxer Straße

2,9

2,9

2,9

Jerxer Schinken

2,1

2,1

2,1

Jerxer Heide / Rosenkamp

5,0

5,0

-

       

Klüt

7,2

4,7

4,7

Klüter Berg/Am Sonnenhang

2,5

-

-

nördlich der Mittelstraße

3,8

3,8

3,8

Haarbrede

0,9

0,9

0,9

       

Mosebeck

4,0

1,2

-

       

Pivitsheide V.H.

10,3

10,3

14,6

zwischen Albert-Schweizer-Straße und Kupferbent

3,2

3,2

1,8

Zwischen Bielefelder Straße und Uhlandstraße (Großer Bent)

3,3

3,3

9

südlich der Tennishalle an der Hebbelstraße

1

1

1

nördlich Hebbelstraße/östlich Rilkestraße

0,8

0,8

0,8

zwischen Körnerstraße und Eggestraße

2

2

2

       

Pivitsheide V.L.

17,35

14,85

6,25

Weberstraße/Friedhof

1,1

1,1

-

zwischen Weberstraße und Winkelweg

1,5

1,5

-

zwischen Sandstraße und Haustenbecker Weg

8,5

6

-

Am langen Grund/südl. Ginsterweg

4,1

4,1

4,1

östlich Wilhelm-Mellies-Str.

1,35

1,35

1,35

zwischen Kindergarten und Oerlinghauser Str.

0,8

0,8

0,8

       

Remmighausen

2,3

2,3

1,3

Sporker Str.

1

1

-

zwischen Bahn, Eisenindustrie und Alter Weg

1,3

1,3

1,3

 

 

     

Spork-Eichholz

2,8

2,8

2,8

südlich Brückenstraße

1,8

1,8

1,8

Zwischen Alter Weg, Brückenstr. und Bahn

1

1

1

       

Vahlhausen

9,9

1,7

-

Bestand südl. Blomberger Str.

4,3

-

 

Westlich der Kirche

0,6

0,6

-

Östlich der Diestelbrucher Straße

1,1

1,1

-

Dahlsheide

3,9

-

-

       

Gesamtbilanz

171,1

88,65

67,9

Quelle: eigene Berechnungen

 

Die Spalte 1 stellt ortsteilbezogen die Wohnbauflächen dar, die entweder als Erweiterungsflächen vorhanden sind oder erstmalig im Bestand getroffen werden.

Wesentlich entscheidender ist die Spalte 2. Hier werden nur die noch freien (bebaubaren) Erweiterungsflächen (Wohnbaureserveflächen) ab ca. 1 ha Größe erfasst. Diese haben im FNP-NEU eine Größenordnung von ca. 89 ha.

Da aber auch schon freie (bebaubare) Erweiterungsflächen (Wohnbaureserveflächen) im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 vorhanden waren, wurde zum Vergleich die Spalte 3 angelegt. Diese sagt wiederum ortsteilbezogen aus, dass von den ca. 89 ha freien Wohnbauflächen aus Spalte 2 bereits 67,9 ha Erweiterungsflächen im Jahr 1999 im FNP dargestellt waren.

Von den ca. 89 ha Erweiterungsflächen sind im FNP-NEU ca. 24 ha erstmalig als Wohnbauerweiterungsflächen dargestellt. Diese Zahlen sind in der Spalte 2 senkrecht dargestellt.

Da die Auflistung in der Tabelle nicht abschließend ist und es im Stadtgebiet noch zahlreiche kleinere Erweiterungsflächen sowie Baulücken gibt, müssen diese zu einer Gesamtbilanz noch hinzugerechnet werden.

Unter den folgenden Annahmen lässt sich die Gesamtbilanz aller vorhandenen Wohnbauerweiterungsflächen in Detmold relativ genau berechnen:

Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren gibt es in Detmold einen Gesamtbestand an Erweiterungsflächen für den Wohnungsbau in einer Größenordnung von ca. 166,5 ha (inkl. Baulücken). Die neu dargestellten bebaubaren Wohnbauflächen im FNP-NEU betragen darunter ca. 24 ha.

Die aktuellste Prognose der Bezirksregierung Detmold von August 1999 errechnet für die Stadt Detmold in ihrer Hauptvariante bis zum Ende des Prognosezeitraumes im Jahr 2020 einen kontinuierlichen leichten Einwohnerrückgang von derzeit 73.820 auf 72.479 Einwohner. Damit setzt sich der Trend der letzten ca. 10 Jahre nicht fort, in dem noch ein stetiges Wachstum zu verzeichnen war. Trotzdem müssen im neuen Flächennutzungsplan, zumindest in einem geringem Umfang, aus folgenden Gründen neue Wohnbauflächen dargestellt werden:

 

 

 

3.2 Gewerbliche Bauflächen

3.2.1 Ausgangslage

Im Flächennutzungsplan sind gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB "die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur, im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen" zu berücksichtigen. Um dieses zu gewährleisten, ist für die vielfältigen Wirtschaftsbranchen ein entsprechendes Gewerbeflächenangebot vorzuhalten.

Als größte und bedeutendste Stadt im Kreis Lippe hat Detmold auch die Aufgabe im Stadtgebiet eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen im gewerblichen Bereich anzubieten. Es sind Arbeitsplätze für die ortsansässigen Beschäftigten, für die derzeit Beschäftigungslosen und für mögliche Zuwanderer in Detmold erforderlich (siehe 2.6.2 "Prognose zur Entwicklung der Erwerbstätigen und Erwerbspersonen"). Mit der Erhaltung und der Schaffung von Arbeitsplätzen "vor Ort" wird vermieden, dass aus Detmold sehr viele Beschäftigte auspendeln und die Verkehrsbewegungen unnötig zunehmen.

Ebenso sind für einen Teil der Beschäftigten aus den Nachbargemeinden Arbeitsplätze in Detmold zu erhalten und zu schaffen. Detmold übernimmt aufgrund ihrer Bedeutung Funktionen für ihr Umland und ist eine Einpendlergemeinde.

Der Flächennutzungsplan übernimmt die planerische Vorsorge und steckt den Rahmen für das Potenzial an gewerblichen Bauflächen.

Grundgerüst der gewerblichen Bauflächen:

Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999, aber auch im FNP von 1976, sah das Grundgerüst der gewerblichen Bauflächen in Detmold wie folgt aus:

Zentrale Gewerbegebiete:

Das Gewerbegebiet "West", einschließlich der älteren gewerblichen Bauflächen an der Industrie-/Arminstraße und der Wittekindstraße, umfasst die größten gewerblichen Bauflächen in Detmold. Diese erstrecken sich südlich der Lageschen Straße bis zur Bahnlinie, teilweise auch darüber hinaus, über die Kernstadt, den Ortsteil Jerxen-Orbke bis nach Nienhagen. Es wurde schrittweise nach Westen erweitert, so dass immer wieder neue gewerbliche Entwicklungsflächen zur Verfügung standen. Die Attraktivität des Gewerbegebietes besteht in ihrer günstigen Lage im räumlichen Gefüge sowohl der Stadt Detmold als auch der Region. Unmittelbar tangiert wird das Gewerbegebiet durch die B 239 und den Bahnhof Detmold. Die nächstgelegenen Mittelzentren Lage und Lemgo sind in wenigen Autominuten zu erreichen und auch das Oberzentrum Bielefeld liegt nicht allzu weit von diesen Flächen entfernt.

Daneben gibt es ein zweites zentrales Gewerbegebiet östlich der Kernstadt im Bereich der Meiersfelder Straße, welches in jüngerer Vergangenheit durch den Gewerbe- und Innovationspark Lippe-Detmold (GILDE) erweitert wurde. Auch hier lassen die wirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit Stand von 1976 und 1999 Erweiterungen sowohl Richtung Norden als auch Richtung Süden zu.

 

 

Dezentrale Gewerbegebiete:

Neben den oben beschriebenen gewerblichen Schwerpunkten im Stadtgebiet gibt es im Stadtgebiet noch einige weitere, dezentrale gewerbliche Bauflächen. Häufig handelt es sich hier um die älteren, kleineren Gewerbegebiete, der bis zum Jahr 1970 noch selbständigen Gemeinden und heutigen Ortsteile der Stadt Detmold.

Von Westen nach Osten beschrieben sind dies das Gewerbegebiet "Sand-straße/Haustenbecker Weg" in Pivitsheide V.L., der Bereich "Gebrüder-Meyer-Straße in
Pivitsheide V.H., das "Teutoburger Sperrholzwerk" in Nienhagen, das Gewerbegebiet entlang des "Nordringes" und der "Sylbeckestraße" in Detmold-Nord sowie das nutzungsbeschränkte Gewerbegebiet "Hohler Weg"/"Alter Mühlenweg" in Heiligenkirchen.

Weitere gewerblich genutzte Flächen befinden sich in Spork-Eichholz an der "Wiebusch-straße" und in Loßbruch südlich der Straße "Zum Rotenberg", die jedoch beide im wirk-samen Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen nicht dargestellt wurden.

Die aufgezählten dezentralen Gewerbegebiete waren zum überwiegenden Teil im wirksamen Flächennutzungsplan nur in ihrem Bestand dargestellt.

Größere Reserveflächen gab es nur in den dezentralen Gewerbegebieten "Sand-straße/Haustenbecker Weg" und am "Nordring". Während das Gebiet am "Nordring" von Gewerbebetreibenden nachgefragt wurde, kam es letztlich im Bereich der "Sandstraße" und des "Haustenbecker Weges" zu keiner baulichen Erweiterung des Gewerbegebietes über den Bestand (Fa. Papenmeier) hinaus.

Neben den seit vielen Jahren vorhandenen bzw. gewachsenen Gewerbegebieten gibt es seit Mitte der 90er Jahre, nach dem Abzug der britischen Streitkräfte, auf der Konversionsfläche des ehemaligen Fliegerhorstes, im Nordosten der Kernstadt einen größeren, leerstehenden, versiegelten, technischen Bereich, für den eine Nachfolgenutzung gefunden werden musste. Zwischenzeitlich hat auch eine neue zivile gewerbliche Nutzung dort Einzug gefunden.

Fazit:

Die Bestandsaufnahme vor der Erarbeitung des Flächennutzungsplan-NEU zeigt, dass es auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung noch Erweiterungsflächen in größerem Umfang im Gewerbegebiet "West" und "Ost" einschließlich GILDE gibt. In allen anderen Gewerbegebieten sind keine größeren Erweiterungsflächen vorhanden und im Gewerbegebiet "Sandstraße/Haustenbecker Weg" ist eine andere städtebauliche Entwicklung beabsichtigt.

 

 

 

 

 

 

3.2.2 Planungsziele

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist es von großem planerischen Interesse, in welcher Größenordnung gewerbliche Erweiterungsflächen erforderlich sind. Der künftige Bedarf an Gewerbeflächen ist aber insgesamt nur schwer abschätzbar. Er ist abhängig von der jeweiligen Konjunkturlage, dem Umfang und dem Standard der angebotenen Flächen und damit auch von der Ausgestaltung der zukünftigen Gewerbeflächenpolitik. Je knapper der Flächenbedarf und die daraus abgeleiteten Flächenausweisungen angesetzt werden, desto zurückhaltender wird bei steigenden Preisen die tatsächliche Entwicklung der Nachfrage sein. Andererseits birgt eine großzügige Einschätzung des Bedarfs die Gefahr unnötigen Flächenverbrauchs und stellt Bemühungen einer Reaktivierung bestehender brachliegender Standorte in Frage. Aufgrund dieser Wechselwirkungen beinhaltet eine Bedarfsschätzung immer auch Zielsetzungen zur angestrebten Entwicklung einer Stadt. Bei der Abschätzung der Erweiterungsflächen für Gewerbe muss aber auch berücksichtigt werden, dass Gewerbeflächen nicht nur durch das verarbeitende Gewerbe, sondern in zunehmendem Umfang auch von anderen Branchen benötigt werden. Dazu gehören z. B. das Baugewerbe, der Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie mit Einschränkungen der Handel (z. B. Großhandel, KFZ-Handel).

Auch bei gewerblichen Bauflächen ist es Ziel, diese auch mit dem ÖPNV erreichen zu können. Ist kein oder kein ausreichender ÖPNV-Anschluss vorhanden, so sind Strecke und/oder Fahrangebote zu erweitern.

 

Unterschiedliche Rechenansätze zur Bedarfsschätzung:

Zur Vorausschätzung des Bedarfs an Erweiterungsflächen können unterschiedliche Rechenansätze verwendet werden. Einer der bekanntesten Bedarfsschätzungen ist die beschäftigtenbezogene Bedarfsschätzung. Grundlage ist hier die Erwerbstätigenprognose nach Wirtschaftszweigen.

Eine für die Stadt Detmold vorliegende Prognose der Bezirksregierung Detmold basiert mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellstem Zahlenmaterial (s. Kapitel 2.6.2 Prognose zur Entwicklung der Erwerbstätigen und der Erwerbspersonen).

Auf die Erarbeitung einer eigenen beschäftigtenbezogenen Bedarfsschätzung musste verzichtet werden, weil auch der Stadt Detmold kein aktuelleres Zahlenmaterial vorliegt.

Die Berechnung der Bezirksregierung Detmold führte im Jahr 1997 zu dem Ergebnis, dass Detmold auf der Ebene des Flächennutzungsplanes einen Bedarf von 51,3 ha und in der Gebietsentwicklungsplanung von 102,5 ha gewerblichen Bauflächen hat.

Eine andere Prognosemöglichkeit ist die unternehmensbezogene Bedarfsschätzung. Sie berechnet die erforderlichen gewerblichen Bauflächen durch die Ableitung empirisch ermittelter Neuansiedlungs- und Verlagerungsquoten in den Gewerbeflächen beanspruchenden Wirtschaftssektoren. Auch diese Bedarfsschätzung konnte aufgrund des großen empirischen Aufwandes und fehlender Daten nicht geleistet werden.

Eine weitere wesentlich einfachere Möglichkeit, aber dennoch nicht minderwertige Bedarfsschätzung, ist die Betrachtung der Inanspruchnahme von gewerblichen Bauflächen in der Vergangenheit und die Hochrechnung auf den Planungszeitraum.

Der Rückblick auf die jährlich in Detmold von Gewerbebetreibenden in Anspruch genommenen Flächen zeigt dabei sehr unterschiedliche Nachfragen in den letzten Jahren.

Im Jahr 1992 wurden beispielsweise annähernd ca. 8 ha und im Jahr 1995 weniger als 1 ha von Gewerbebetreibenden neu genutzt. Die Schwankungen können hier zum einen auf unterschiedliche Konjunkturlagen zurückgeführt werden, zum anderen aber auch auf das zeitweilig sehr geringe Angebot von erschlossenen, gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet von Detmold.

 

 

 

Bedarf an gewerblichen Bauflächen (G):

Der Durchschnittswert der jährlich nachgefragten Gewerbeflächen lag bei ca. 4 ha. Es handelte sich dabei um die von Gewerbetreibenden erworbenen Flächen, denen die Flächen für die Erschließung und gegebenenfalls auch die Flächen für Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen gemäß Bundesnaturschutzgesetz noch hinzugerechnet werden müssen.

Der Bedarf ist dementsprechend um ca. 10 % bis maximal 40 % zu erhöhen.

Als Grundlage für die Darstellung der geplanten Reserveflächen im F-Plan ist daher von einem jährlichen Bedarf von 4,4 ha bis 5,6 ha auszugehen. Bei einem Planungszeitraum von 15 Jahren ergibt sich aus diesem Wert ein Bedarf von 66 ha bis 84 ha gewerblichen Bauflächen.

Die von der Stadt Detmold errechnete Bedarfszahl unterscheidet sich damit nicht wesentlich von dem Prognoseergebnis der Bezirksregierung Detmold. Zwar ermittelte die Bezirksregierung in ihrer Prognose nur einen Bedarf von 51,3 ha, dieser Wert basiert jedoch nur auf einen Planungszeitraum für den Flächennutzungsplan von ca. 10 Jahren. Geht man von einem Planungszeitraum von ca. 15 Jahren aus, so würde sich der Bedarf auf ca. 77 ha erhöhen. Das die Verlängerung des Planungszeitraumes auf ca. 15 Jahre angebracht ist, zeigen die Erfahrungen vieler Kommunen mit der Flächennutzungsplanung. Nicht nur der Detmolder Flächennutzungsplan hat schon eine sehr lange Laufzeit, sondern auch alle anderen bekannten Flächennutzungspläne müssen noch weit über 10 Jahre hinaus als Planungsgrundlage dienen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen rückläufig ist. So wird als Konsequenz im FNP-Neu, im Gegensatz zum FNP-(Vor-) Entwurf, der Bedarf an gewerblichen Bauflächen nach unten korrigiert. Die Größenordnung wird sich stärker an den von der Bezirksregierung Detmold errechneten Bedarf orientieren. Wird in Zukunft durch eine wieder höhere Nachfrage das Flächenangebot nicht ausreichen, so können durch FNP-Änderungen neue gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.

 

Verteilung der gewerblichen Bauflächen:

Der prognostizierte Bedarf von ca. 51 bis 84 ha gewerblichen Erweiterungsflächen kann im Stadtgebiet sehr unterschiedlich verteilt werden. Es ist die Darstellung von gewerblichen Erweiterungsflächen durch die Ergänzung der zentralen, größeren Gewerbegebieten möglich, als auch die Darstellung von gewerblichen Erweiterungsflächen in mehreren dezentralen, kleineren Gewerbegebieten.

Die Vorteile einer zentralen Strategie sind i. d. R. die Trennung von Immissionsort und Wohnort, die bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur, die gute Erreichbarkeit auch für den Schwerlastverkehr und die Verfügbarkeit von Flächen, da diese häufig schon im Vorfeld der Planung durch die Stadt erworben werden. Das höhere Verkehrsaufkommen durch Berufspendler und die konzentrierte Belastung einzelner Standorte im Stadtgebiet sind als Nachteile zu nennen.

Die dezentrale Strategie zeichnet sich durch Arbeitsplätze in den Ortsteilen aus. Wenn der Arbeitnehmer im Ort wohnt, wird das Pendleraufkommen verringert und es ist eine gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes auch ohne PKW gewährleistet. Negativ zu beurteilen sind die häufig schlechtere Erreichbarkeit für den Schwerlastverkehr und die Verfügbarkeit der Flächen, weil diese Flächen nicht selten kleinteilig strukturiert sind.

Die bisherige Gewerbeflächenpolitik war dadurch gekennzeichnet, dass beide Ansiedlungstypen in Detmold ihre Berechtigung fanden, wenngleich, wie schon festgestellt, die großen Erweiterungsflächen auf die beiden zentralen Gewerbegebiete entfielen. Dies hatte sicherlich überwiegend siedlungsstrukturelle Gründe, da sich im Umfeld der zentralen Gewerbegebiete "West" und "Ost" überwiegend landwirtschaftliche Freiflächen befanden, während die dezentralen Gewerbegebiete sehr häufig von angrenzender (Wohn)-Bebauung umgeben waren. Aber auch die grundsätzlich höhere Attraktivität von größeren Gewerbegebieten ist sicherlich eine Ursache für die großen Erweiterungen der zentralen gewerblichen Bauflächen.

Einzelziele:

Ziel der Gewerbeflächenpolitik ist es im Flächennutzungsplan-NEU grundsätzlich auf die Strategie der vergangenen Jahre mit zentralen und dezentralen Gewerbegebieten aufzubauen. Verstärkt Berücksichtigung sollen zusätzlich brachliegende oder mindergenutzte Gewerbeflächen sowie das dritte, neue, zentrale Gewerbegebiet "Hohenloh" finden.

Ziel bleibt es, auch die traditionellen Gewerbegebiete zu erhalten. Größere Industriebrachen, (z. B. zwischen Industrie- und Arminstraße) sollen im Rahmen eines nachhaltigen städtebaulichen Konzeptes wieder mobilisiert werden.

Die Darstellung von gewerblichen Erweiterungsflächen im Flächennutzungsplan-NEU ist in Abhängigkeit von der möglichen Verfügbarkeit der Flächen zu bringen. Das bedeutet auch, dass bisher ausgewiesene gewerbliche Bauflächen in ihrer Darstellung zurückzunehmen sind, wenn in der Vergangenheit keine Bebauung erfolgt ist und diese auch im Planungszeitraum des FNP-NEU nicht absehbar wird.

Für die Darstellung aller gewerblicher Bauflächen gilt in Detmold auch, dass auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine "Gebiete" dargestellt werden. Gewerbliche Bauflächen werden erst auf der Ebene des Bebauungsplanes in "Gewerbegebiete", "Gewerbegebiete mit Nutzungsbeschränkung" oder "Industriegebiete" untergliedert.

Industriegebiete gemäß § 9 BauNVO sollten nur in Ausnahmefällen in Detmold in Bebauungsplänen festgesetzt werden. In der Flächennutzungsplanung werden daher keine gesonderten Standorte für Industriebetriebe ausgewiesen. Im Einzelfall (Erweiterung ansässiger Betriebe, Neuansiedlung attraktiver Unternehmen) ist aber das Ergebnis offen nach geeigneten Standorten zu suchen.

In den meisten Gewerbegebieten soll eine gemischte Nutzung für Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und verarbeitendes Gewerbe möglich sein.

Gewerbebetriebe außerhalb der gewerblichen Bauflächen (G):

Es gibt aber auch Gewerbebetriebe die sich nicht innerhalb der Darstellung einer gewerblichen Baufläche befinden, sondern in einer gemischten Bauflächen, einer Wohnbaufläche oder in einer Fläche für die Landwirtschaft. Hier gilt es durch das Planungsrecht an den jeweiligen Standorten ein gesundes Miteinander zwischen den unterschiedlichen Nutzungen zu erreichen. Wegen ihrer Kleinteiligkeit bzw. ihres geringen Störungsgrades können sie häufig auch langfristig an ihrem Standort erhalten bleiben.

In Einzelfällen kann es planerisches Ziel sein, Gewerbebetriebe aus Emissionsschutz- oder städtebaulichen Gründen umzusiedeln. Dieses Ziel kann aber in der Regel nur langfristig anzustreben sein. Gewerbebetriebe die im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden genießen Bestandsschutz. Die Darstellung eines Gewerbebetriebes außerhalb einer gewerblichen Baufläche bedeutet auch nicht automatisch, dass betriebliche Erweiterungen ausgeschlossen sind. Nach Möglichkeit haben die Gewerbebetriebe keine Entwicklungshemmnisse zu erfahren, sofern die Umgebung dies zulässt.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2.3 Flächenbilanz

Im Flächennutzungsplan-NEU sind ca. 274,0 ha gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 waren es ca. 282,1 ha und von 1976 ca. 302,95 ha (ausgerechnet mit den Zahlen der einzelnen Ortsteile). In der Gesamtbilanz der Flächennutzungen wird im Erläuterungsbericht des FNP von 1976 allerdings von einer Größenordnung von 283,15 ha ausgegangen. Welche Zahl tatsächlich stimmt, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Die Flächenbilanzierung des FNP-NEU im Vergleich zu dem Flächennutzungsplan von 1999 zeigt, dass die gewerblichen Bauflächen (G) gering (8,1 ha) und gegenüber dem FNP von 1976 sogar stark abgenommen haben (29 ha). Zurückzuführen ist dies u.a. auf zahlreiche gewerbliche Rücknahmeflächen im Stadtgebiet.

Die Flächenbilanzierung der Gewerbeflächen in den einzelnen Ortsteilen sieht wie folgt aus:

Tabelle Nr. 7 : Gewerbeflächenbilanz in ha: Stand der Daten: Januar 2004

 

Ortsteilname

 

FNP-NEU

FNP 1999

FNP 1976

Detmold-Nord

141,1

114,7

120,5 (Detmold Nord und Süd)

Detmold-Süd

19,0

22,6

120,5 (Detmold Nord und Süd)

Jerxen-Orbke

64,4

64,7

61,3

Nienhagen

12,4

11,5

40,5 )Pivitsheide VL,VH und Nienhagen)

Diestelbruch

-

-

30

Heidenoldendorf

4,5

14,9

16,25

Heiligenkirchen

3,2

4,5

4,5

Lossbruch

3,0

-

-

Pivitsheide V.H.

4,0

6,8

40,5 (Pivitsheide VL,VH und Nienhagen)

Pivitsheide V.L.

-

7,9

40,5 (Pivitsheide VL,VH und Nienhagen)

Remmighausen

7,8

7,8

29,90 (Remmighausen und Spork-Eichholz)

Spork-Eichholz

14,5

26,7

29,90 (Remmighausen und Spork-Eichholz)

Gesamtbilanz:

274,0

282,1 ha*

302,95 ha*

Quelle: eigene Berechungen und Daten aus dem Erläuterungsbericht des FNP 1976

*=geringfügige Differenzen in den Bilanzierungen können durch Ab- oder Aufrundungen entstehen

 

 

Größenordnungen der einzelnen gewerblichen Bauflächen:

Das größte Gewerbegebiet ist weiterhin das Gewerbegebiet "West" gefolgt vom Gewerbegebiet "Ost" einschließlich "GILDE".

In der Tabelle Nr. 8 ist die Verteilung der ca. 274 ha gewerblichen Bauflächen auf die einzelnen Gewerbegebiete aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Flächenbilanzierung der Gewerbeflächen in den einzelnen Gewerbegebieten sieht wie folgt aus:

Tabelle Nr. 8: Gewerbeflächenbilanz in ha (Gewerbegebiete): Stand der Daten: Januar 2004

Quelle: eigene Berechnungen

Gewerbegebiet

 

FNP-NEU

FNP 1999

 

Bestand

Erweiterung

Bestand

Erweiterung

Gewerbegebiet "West" (einschl. Industrie-/Arminstraße,

ohne Balbrede/
Peterskamp)

158,9

8

183,45

32

Gewerbegebiet "Ost" (einschl. GILDE)

35,3

12,5

50

27

Gewerbegebiet "Hohenloh

23,3

15

-

-

Gewerbegebiet nördlich der Sylbcke-
straße

7,5

-

8,5

-

Gewerbegebiet entlang des Nordringes (Ernst-Hilker-Straße)

13,7

4

18

4

Gewerbegebiet Nienhagen (Teutoburger Sperrholzwerke)

4

-

4

-

Gewerbegebiet Heiligenkirchen – (Hohler Weg)

3,2

-

4,5

-

Gewerbegebiet Spork-Eichholz Schomburg

4,4

-

-

-

Gewerbegebiet Loßbruch südlich der Straße Zum Rotenberg

3

1

-

-

Gewerbegebiet Remmighausen
(Ecke Hornsche Straße/Werre)

1,8

0,5

-

-

Gewerbegebiet Remmighausen

(Ellern)

5,9

3

5

3

Balbrede/Peterskamp

5,8

5,8

-

-

Poppenbrede/Jerxer Straße

2,8

2,8

3

3

Gesamtbilanz:

274

52,6

282,1

69

 

 

 

 

Die zusätzlich dargestellten gewerblichen Bauflächen liegen nicht ausschließlich im Freiraum auf i.d.R. landwirtschaftlich genutzten Flächen, sondern auch in einem nicht unerheblichem Umfang auf ehemaligen Sondergebietsflächen für Anlagen der Verteidigung (Gewerbegebiet Hohenloh). Diese Flächen sind bereits großflächig versiegelt und bebaut.

 

Änderungen im FNP-NEU:

Verändert haben sich auch die gewerblichen Bauflächendarstellungen im Bestand. In einigen Fällen werden bestehende Gewerbegebiete bzw. Betriebe erstmalig im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt, in anderen Fällen wird diese Darstellung zurückgenommen und eine neue Darstellung gewählt. Zu den hinzugekommenen gewerblichen Bauflächendarstellungen zählt das Gewerbegebiet in Loßbruch südlich der Straße Zum Rotenberg (ca. 3 ha) und in Spork-Eichholz an der ehemaligen Wiebuschstraße (ca. 4,5 ha). In Loßbruch wird das Gewerbegebiet, wie auch größere Teile des Ortsbereiches, erstmalig als Baufläche dargestellt.

 

Rücknahmeflächen:

Zahlreiche gewerbliche Erweiterungsflächen sind im FNP-NEU nicht mehr enthalten, die im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 und z.T. sogar schon im FNP von 1976 dargestellt waren. Die Größenordnung der zurückgenommenen gewerblichen Bauflächen im Vergleich zum FNP 1999 beträgt ca. 51,4. ha. Die Rücknahmeflächen liegen verteilt im ganzen Stadtgebiet. Es sind im einzelnen GILDE-Süd (14,5 ha), zwei Teilflächen im Gewerbegebiet West südlich der Westerfeldstraße (7,5 ha u. 7 ha), große Bereiche der Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes West südlich der Werre (17,5 ha) und das Gewerbegebiet in Pivitsheide V.L. südlich der Sandstraße (5,65 ha).

Die Gründe der Rücknahmen sind sehr vielschichtig. Im Gewerbegebiet "West" sprechen die Topografie, eine Altlast, ein flächiges Bodendenkmal und die mangelnde Verfügbarkeit für die Rücknahme der Fläche zwischen der Westerfeldstraße und der Werre. Der Bereich südwestlich der Westerfeldstraße wird zurückgenommen, weil auch hier die Topografie gegen eine Darstellung als gewerbliche Baufläche spricht, die Fläche nicht verfügbar war und aus siedlungsstruktureller Sicht eine Ausdehnung des Gewerbegebietes nur noch bis zu dem der Fläche östlich angrenzenden Siekbereich erfolgen soll.

Der Bereich "Krähenberg" und "Mühlenbruch" zwischen der Werre und der Bahnlinie im Gewerbegebiet "West" wird großräumig nicht mehr als gewerbliche Baufläche dargestellt, da eine Bebauung dieses Gebietes einen großen Eingriff in Natur und Landschaft zur Folge gehabt hätte und die verkehrliche Erschließung ungeklärt war.

In Spork-Eichholz wird auf Teile von GILDE-Süd verzichtet. Die Topografie des Geländes und die fehlende Verfügbarkeit sind die Gründe für die Reduzierung.

Im Bereich "Haustenbecker Weg"/"Sandstraße" in Pivitsheide V.L. ist eine veränderte städtebauliche Zielsetzung ausschlaggebend für die Rücknahme von gewerblichen Bauflächen.

 

Nutzungsverschiebungen:

Neue Darstellungen gibt es im FNP-NEU im Bereich der Gewerbegebiete zwischen der Bahnlinie und der Elisabethstraße in Detmold-Süd sowie zwischen der Gebrüder-Meyer-Straße und Stoddartstraße in Pivitsheide V.H. Hier werden die gewerblichen Bauflächen (G) zugunsten einer gemischten Baufläche (M) zurückgenommen. Im nördlichen Teilbereich der Fläche in Pivitsheide V.H. ist zusätzlich ein Sondergebiet "Nahversorgermarkt" (SO) dargestellt. Mit der Änderung der Darstellungen wird auf die tatsächliche Entwicklung der Flächen reagiert, auf denen in der Vergangenheit nicht das klassische Gewerbegebiet entstanden ist. Gewerbebetriebe, Wohngebäude und Einzelhandelsbetriebe prägen parallel das Bild dieser Bereiche, so dass die Darstellung gemischte Bauflächen (M) wesentlich deutlicher den Bestand wiedergibt. Hier haben sich Flächen entwickelt, die auf kleinteiligen Räumen bereits das Ziel einer kompakten Stadt, bzw. einer Stadt der kurzen Wege erreicht haben. In der verbindlichen Bauleitplanung muss es Ziel sein, ein gesundes Miteinander der unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu erhalten bzw. zu erreichen.

Größenordnung der Erweiterungsflächen:

Die Erweiterungsflächen für Gewerbe haben im FNP-NEU eine Größenordnung von ca. 52,6 ha. In dem wirksamen Flächennutzungsplan von 1976 waren es ca. 185 ha und im FNP 1999 ca. 69 ha. Die gewerblichen Erweiterungsflächen konzentrieren sich im FNP-NEU zu einem großen Teil auf die zentralen Gewerbegebiete im Stadtgebiet.

In der Tabelle Nr. 7 sind die Erweiterungsflächen in den Flächennutzungsplänen von 1976, 1999 und dem FNP-NEU aufgeführt.

Größere Flächenreserven gibt es im Gewerbegebiet "West" im Bereich "Balbrede" und "Peterskamp" (ca. 5,8 ha) nördlich der Lageschen Straße. Mit ca. 15 ha gewerbliche Bauflächen ist auch im Bereich "Hohenloh" ein großer Bereich gewerblich nutzbar. Dass es sich hier bereits um überwiegend bebaute Flächen handelt, wurde bereits an anderer Stelle erwähnt. Das im Osten des Stadtgebietes gelegene zentrale Gewerbegebiet bietet in den Bereichen GILDE-Nord (6,5 ha) und GILDE-Mitte (6 ha) noch Erweiterungsflächen.

Alle weiteren gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet bieten nur noch sehr geringe Reserveflächen. Überwiegend handelt es sich dabei um Flächen, die für mögliche Betriebserweiterungen zurückgehalten werden. Entsprechend den Bedarfsschätzungen gewährleisten die im Flächennutzungsplan-NEU dargestellten gewerblichen Erweiterungsflächen, dass sowohl den Belangen der Wirtschaft, als auch den Belangen des Freiraumschutzes Rechnung getragen wird.

 

3.3 Gemischte Bauflächen

3.3.1 Ausgangslage

Zur Sicherung des Bestandes und der Entwicklung von gesunden Funktionsmischungen sind im wirksamen Flächennutzungsplan gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Wenngleich eine Differenzierung in Gebiete im Flächennutzungsplan noch nicht erfolgt, so ist die Eigenart als Mischgebiet (MI), Kerngebiet (MK) oder Dorfgebiet (MD) erkennbar. In der verbindlichen Bauleitplanung können die Baugebiete entsprechend festgesetzt werden.

Das historische Zentrum der Kernstadt ist als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Abgegrenzt wird dieser Bereich in etwa vom inneren Ring, der Leopoldstraße im Osten, der Hornschen Straße im Süden, der Paulinenstraße im Westen und der Behringstraße im Norden. Dieser Bereich ist als Kerngebiet (MK) zu betrachten und bietet die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen mit Magnetfunktion für das Mittelzentrum Detmold. Gleichberechtigt soll daneben die Wohnfunktion in der Kernstadt gestützt und fortentwickelt werden.

Im Westen des historischen Zentrums geht die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan über die Paulinenstraße, den Kaiser-Wilhelm-Platz und den Bahnhof hinweg, parallel zur Elisabethstraße, bis zur Wittekind- bzw. Heidenoldendorfer Straße. Während im Bereich des Bahnhofes und der Kaiser-Wilhelm-Platzes noch starke Ausläufer der Nutzungen der historischen Kernstadt erkennbar sind, so ist der Bereich an der Elisabethstraße schon das klassische Mischgebiet (MI). Hier findet man eine Gemengelagensituation mit Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen auf engem Raum. Es ist hier die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung die gewachsene Funktionsmischung zu sichern. Der Bereich hat auch die Funktion einer Pufferzone zwischen den südlich angrenzenden Wohnbauflächen und den im Norden liegenden gewerblichen Bauflächen.

Eine ähnliche Situation gilt für die gemischten Bauflächen (M) an der (südlichen) Bielefelder Straße. Auch hier sind Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen dicht konzentriert wiederzufinden. Entlang der Lageschen Straße zwischen dem Lemgoer Tor und der Kreuzung Georgstraße/Wittekindstraße sind in weiten Teilen gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Die gemischten Bauflächen (M) reichen über die Wittekindstraße bis zur Straße Am Gelskamp und im Norden teilweise bis zur Georgstraße. An der Lemgoer Straße sind gemischte Bauflächen (M) insbesondere auf der östlichen Straßenseite und im südlichen Teilbereich bis zum Helgaweg dargestellt. Alle diese gemischten Bauflächen (M) liegen im Bereich von örtlichen Hauptverkehrszügen. Es haben sich hier vielfältige Nischen für Kleinunternehmer gebildet, die in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnnutzungen und Einzelhandelsnutzungen liegen. Die gute Erreichbarkeit dieser Quartiere durch verschiedenste Verkehrsarten (zu Fuß, Fahrrad, Bus, Bahn, PKW) und die Nähe zur Kernstadt, zu dem zentralen Gewerbegebiet "West" und zu sämtlichen Infrastruktureinrichtungen sprechen für die Vielfältigkeit dieser Innenstadtbereiche und machen ihren Reiz aus.

Einen ganz anderen Charakter hat die gemischte Baufläche (M) im Bereich von Rödlinghausen-Meiersfeld südlich der Blomberger Straße. Durch die Ansiedlung von Gewerbe weiter östlich im Bereich von GILDE-Mitte hat diese Fläche die Funktion einer Pufferzone zwischen Wohnen im Westen und Gewerbe im Osten.

Im Ortsteil Heidenoldendorf sind mehrere gemischte Bauflächen (M) im wirksamen Flächennutzungsplan mit unterschiedlicher Ausprägung dargestellt. Die Ortsmitte im Bereich der Bielefelder Straße und am Heidenbach übt klassische Zentrumsfunktionen in einem kleineren, dörflichen Rahmen aus. Die Mühlenbruchsiedlung wird entsprechend der Planungsabsicht im wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 von drei Seiten von gewerblichen Bauflächen (G) umgeben. Diese Klammersituation der Mühlenbruchsiedlung ergab in diesem Bereich die Darstellung "gemischte Bauflächen", um Nutzungskonflikten vorzubeugen und bei der Verdichtung der Siedlung die Möglichkeit zu geben, Wohnen und Arbeiten zusammenzuführen. Andersherum ist das Betriebsgelände eines Gewerbebetriebes am Plantagenweg von Wohnbebauung umgeben. Dieser Bereich wird mit seinem näheren Umfeld als gemischte Bauflächen (M) dargestellt.

In Pivitsheide V.H. im nördlichen Bereich der Stoddartstraße und südöstlich im Bereich des Hasselbaches sowie an der Albert-Schweitzer-Straße sind gemischte Bauflächen (M) im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt. In der nördlichen Stoddartstraße sind Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzung wiederzufinden. Im Bereich des Hasselbaches gibt es Gewerbebetriebe, die unmittelbar an Wohnbebauung angrenzen. Eine ähnliche Situation gibt es an der Albert-Schweitzer-Straße, wo ein größerer Gewerbebetrieb zwischen Wohnbauflächen (W) vorhanden ist. Diese Darstellungen sind erfolgt, um zum einen die Standorte der Gewerbebetriebe zu sichern und zum anderen die Konflikte mit der Wohnnutzung zu minimieren.

Die gemischte Baufläche (M) in Spork-Eichholz stellt ein typisches Ortsteilzentrum dar. Neben Handwerks- und Einzelhandelsbetrieben sind Wohnnutzungen kleinteilig vorhanden. Die gute Erreichbarkeit für diesen Bereich wird durch die Bundesstraße 239 sichergestellt, die die gemischte Baufläche (M) direkt durchquert.

Ein weiteres typisches Ortsteilzentrum ist auch in Hiddesen vorhanden. Im Ortsmittelpunkt südlich der Friedrich-Ebert Straße finden sich Einzelhandelsbetriebe, Gastronomiebetriebe und Wohnnutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3.2 Planungsziele

Der Flächennutzungsplan muss u. a. gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BauGB "die Erhaltung, die Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile" und entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB "die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung" berücksichtigen. Die Planungsziele für die gemischten Bauflächen (M) im Einzelnen lauten:

Die Darstellung von gemischten Bauflächen (M) im Flächennutzungsplan erfordert in der Regel die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes. Die unterschiedlichsten Nutzungen auf engen Räumen bedingen eine besondere Rücksichtnahme, die nur in einem Bauleitplan mit rechtskräftigen Festsetzungen geklärt werden können.

3.3.3 Flächenbilanz

Im Flächennutzungsplan-NEU sind ca. 129,3 ha gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan waren es 1976 ca. 131,20 ha und 1999 ca. 141,2 ha. Die Flächenbilanzierung des FNP-NEU im Vergleich zum wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 zeigt, dass die gemischten Bauflächen (M) um 11,9 ha bzw. ca. 6 % abgenommen haben. Die Veränderung in der Gesamtbilanzierung ist gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan von 1976 gering (-1,9 ha).

Gemischte Bauflächen (M) sind in den folgenden Teilbereichen dargestellt:

Die Mehrzahl der aufgezählten gemischten Bauflächen (M) stellen den Bestand von Bebauung dar.

 

Änderungen von Darstellungen im Bestand:

Die Veränderungen im Bestand müssen unterschieden werden in die Bereiche Nutzungsverschiebungen zugunsten von gemischten Bauflächen (M) und Rücknahmen von gemischten Bauflächen (M).

Hinzugekommen sind gemischte Bauflächen (M) zwischen der Elisabethstraße, der Temdestraße und der Bahnstrecke sowie an der Wittekindstraße. Die Bereiche waren bisher als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt. Die Nutzungsverschiebungen im Bestand machten die Änderungen zugunsten von gemischten Baufläche (M) erforderlich.

In Bentrup-Loßbruch war der Bereich südlich der Straße Zum Rotenberg in den wirksamen Flächennutzungsplänen von 1976 und 1999 nicht als Baufläche dargestellt. Mit der Neudarstellung von Bauflächen in diesem Ortsteil werden Teilbereiche aufgrund ihrer Nutzungsstruktur und ihrer Funktion als Pufferzone als gemischte Bauflächen (M) dargestellt.

In Hohenloh auf dem Fliegerhorst ist nach dem Abzug der britischen Streitkräfte die Darstellung Sondergebiet für Verteidigungsanlagen zurückzunehmen. Gemischte Bauflächen werden insbesondere parallel zur Richthofenstraße neu dargestellt.

In Vahlhausen wird die Ortslage erstmalig im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt. Die teilweise dörfliche Struktur des Ortes mit vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben führt zu der Darstellung gemischte Bauflächen (M) nördlich der Blomberger Straße und Wohnbauflächen (W) südlich der Blomberger Straße. Um eine Weiterentwicklung des Ortsteiles zu ermöglichen werden zwei kleinere Erweiterungsflächen im südlichen Ortsbereich als Wohnbauflächen (W) ausgewiesen.

Zu der Rücknahme von gemischten Bauflächen (M) im Bestand kommt es in den Bereichen Historische Altstadt, Mühlenbruchsiedlung in Heidenoldendorf, Orbker Straße in Heidenoldendorf, südliche Stoddartstraße in Pivitsheide V.H. und in Spork-Eichholz am Dreierkrug.

Veränderte städtebauliche Zielsetzungen und die Entwicklung im Bestand in Richtung Wohnbaufläche (W) bzw. gewerbliche Baufläche (G) sind die Hauptgründe für die Rücknahmen. Im Bereich der südlichen Stoddartstraße in Pivitsheide V.H. ist als wichtigster Grund ausdrücklich der Schutz der Hasselbachaue zu nennen.

 

 

 

3.4 Sondergebiete

3.4.1 Ausgangslage

Im Gegensatz zu den Bauflächendarstellungen (W,M,G) werden die Sonderbauflächen bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch ihre sehr unterschiedlichen Zweckbestimmungen in Gebiete unterschieden.

Als Sondergebiete werden im Flächennutzungsplan-NEU die Flächen und Standorte dargestellt, die sich hinsichtlich der Nutzung wesentlich von anderen Bauflächen unterscheiden und in ihrer Eigenart gesichert werden sollen. Den Sondergebieten für den Einzelhandel wird unter dem Punkt 3.5 separat ein Kapitel gewidmet.

 

Die Sondergebiete werden entsprechend ihren Nutzungen untergliedert.

In dem wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 gab es die folgenden Sondergebiete:

 

Neben den oben genannten Sondergebieten sind zwischenzeitlich durch Änderungsverfahren noch die nachstehenden Zweckbestimmungen hinzugekommen:

Zahlreiche der aufgeführten Sondergebiete im wirksamen Flächennutzungsplan von 2000 sind im Rahmen von einzelnen, in den vergangenen Jahren durchgeführten Änderungsverfahren, zu den bereits im wirksamen Flächennutzungsplan von 1976 dargestellten Sondergebieten, hinzugekommen. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile die Anzahl der "Sondergebiete" sehr groß ist und vergleichbare Nutzungen mit unterschiedlichen Bezeichnungen im Flächennutzungsplan dargestellt waren. Als Beispiel soll genannt werden, dass die Zweckbestimmungen "Kurgebiet" und "Kurgastzentrum" sowie "Sanatorium" und "Klinik" im wirksamen Flächennutzungsplan parallel aufgeführt werden.

Hier gilt es im Flächennutzungsplan–NEU Zweckbestimmungen zusammenzufassen und dadurch die Anzahl der unterschiedlichsten Sondergebietstypen wieder zu reduzieren. Gleichzeitig entsteht aber ein planerischer Regelungsbedarf in den Fällen, wo die Zweckbestimmungen bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung differenziert festgelegt werden sollten. Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Brauerei" ist dafür ein Beispiel. Hier wird ein Traditionsstandort gesichert und eine Umnutzung des Brauereigeländes zugunsten einer anderen in einer gemischten Bauflächen (M) zulässigen gewerblichen Nutzung bauleitplanerisch ausgeschlossen.

 

 

 

 

3.4.2 Planungsziele

Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Ziffer 3 BauGB sind u.a. bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung (...), die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung" zu berücksichtigen.

Es erheben sich daraus die folgenden Planungsziele:

In dem Flächennutzungsplan-NEU sind die folgenden Sondergebiete vorgesehen:

 

3.4.3 Flächenbilanz

Die Größenordnung der im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietsflächen ist rückläufig. Im Flächennutzungsplan von 1976 sind ca. 191 ha, im Flächennutzungsplan von 1999 ca. 181 ha und im Flächennutzungsplan-NEU ca. 132,7 ha als Sondergebiete dargestellt. Die Verringerung der dargestellten Flächen um ca. 1/3 ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die sehr großen Flächen für Anlagen der Verteidigung, aufgrund von Umnutzungen, nicht mehr als Sondergebiete dargestellt werden. Zudem kommt hinzu, dass das Kurwesen stark rückläufig ist und Bereiche für Kureinrichtungen und Sanatorien reduziert wurden.

 

 

3.5 Sondergebiete für den (großflächigen) Einzelhandel

3.5.1 Ausgangslage

Der Vergleich der heutigen räumlichen Angebotsstruktur des Handels in der Bundesrepublik mit der in den vergangenen Jahrzehnten lässt im wesentlichen drei Tendenzen erkennen:

Ausgelöst wurden diese Entwicklungen in erster Linie durch neuartige Handelsgroßformen wie Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser und – verstärkt in den letzten Jahren – spezialisierte Fachmärkte.

Auch in Detmold hat sich dieser Trend vollzogen. Im Flächennutzungsplan wurde darauf reagiert und Sondergebiete dargestellt:

Vorzufinden sind diese Standorte am Rand der Kernstadt in verkehrsgünstiger Lage.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Flächen:

des Charles-Lindbergh-Ringes in Hohenloh 8,7 ha

3.5.2 Planungsziele

Der Einzelhandelserlass NRW führt unter Punkt 3.1.1 aus, dass ein Sondergebiet für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben dann der zentralörtlichen Gliederung entspricht, wenn die Kaufkraftbindung der im Sondergebiet zu erwartenden Nutzung den Versorgungsbereich des Standortes nicht wesentlich überschreitet und der geplante Standort in dem Zentrum liegt, das in bezug auf Art und Umfang der Nutzung angemessen ist.

Unter Punkt 3.1.2 nimmt der Einzelhandelserlass NRW Bezug auf § 24 Abs. 3 Landesentwicklungsprogramm und verdeutlicht, dass Sondergebiete für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben den von den Gemeinden festgelegten Siedlungsschwerpunkten räumlich und funktional zuzuordnen sind. Dies bedeutet, dass ein Sondergebiet im oder unmittelbar am Siedlungsschwerpunkt liegen muss.

Alle fünf unter 3.5.1 (Ausgangslage) aufgezählten Standorte im Flächennutzungsplan-NEU erfüllen diese Kriterien. Es handelt sich dabei um Standorte, die in die Zweckbestimmungen, je nach Bestand bzw. Planung,

untergliedert sind.

Im weiteren FNP-Aufstellungsverfahren können die Warengruppen weiter konkretisiert, aber auch zusammengefasst werden.

Bei der planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels und der Ausweisung von Sondergebieten sind die folgenden Ziele nicht zu konterkarieren:

Um zum einen die möglichen Angebotsdefizite abzubauen, andererseits aber negative Auswirkungen auf die Detmolder Innenstadt und die gewachsenen Strukturen auf Stadtteilebene zu vermeiden, erfolgt die Steuerung der Flächenentwicklung im Bereich des großflächigen Einzelhandels gezielt. Sortimente mit Zentrenrelevanz sind in den Sondergebieten auszuschließen bzw. auf ein kleinräumiges Randsortiment zu begrenzen.

3.5.3 Flächenbilanz

Die Größenordnung der Sondergebiete für den Einzelhandel liegt im FNP-NEU bei ca. 24,1 ha. Neu hinzugekommen sind die Bereiche in Hohenloh, wie auch der bisher in einem Gewerbegebiet liegende Bereich südlich der Ernst-Hilker-Straße. Mit der Ausnahme des Bereiches Hohenloh werden die vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen ausschließlich in ihrem Bestand dargestellt.

 

3.6 Gemeinbedarfseinrichtungen

3.6.1 Ausgangslage

Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Ausstattung des Gemeinde-gebietes mit Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern des öffentlichen und privaten Bereichs, insbesondere mit den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs darzustellen. Entscheidend für die Darstellung im Flächennutzungsplan ist, dass die Einrichtungen und Anlagen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen, ein öffentlicher oder staatlich anerkannter Träger vorhanden ist und die Nutzung privatwirtschaftlichem Betreben entzogen ist.

Zu den Gemeinbedarfseinrichtungen zählen somit u. a. öffentliche Verwaltungen, Feuerwehrgerätehäuser, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Theater, Kirchen und kirchliche Einrichtungen, Altenheime, Jugendheime und Krankenhäuser.

Ladenzentren, Gewerbezentren oder private Gesundheitseinrichtungen (z. B. Ärztehäuser) sind nicht dem Gemeinbedarf zuzuordnen. Auch die Post, die in den wirksamen Flächen- nutzungsplänen von 1976 und 1999 enthalten ist, wird nach der Schaffung der Deutschen Post AG und konkurrierenden privaten Anbietern nicht mehr als Gemeinbedarfseinrichtung dargestellt.

Im Grundsatz wird gefordert, dass für das ganze Stadtgebiet entsprechende Darstellungen von Anlagen für den Gemeinbedarf getroffen werden sollen. Die Darstellung aller Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf würde den Flächennutzungsplan jedoch völlig überfrachten, so dass nur die infrastrukturelle Grundausstattung dargestellt werden kann. Kleinere Anlagen und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Baugebieten im Bebauungsplan, die zur Gebietsversorgung in Betracht kommen, müssen im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden.

Für die FNP-Darstellung von Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs kann entweder lediglich der ungefähre Standort mit dem entsprechenden Planzeichen oder aber der genaue Flächenumfang durch eine flächenhafte Darstellung erfolgen.

Die Ausstattung Detmolds mit Gemeinbedarfseinrichtungen richtet sich nach der zentralen Funktion und der momentanen bzw. für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungszahl.

Aufgrund der Ausweisung als Mittelzentrum mit oberzentralen Funktionen ist der Umfang an Gemeinbedarfseinrichtungen in Detmold als gut zu bezeichnen. Insbesondere die Bereiche der Bildungseinrichtungen, Verwaltungseinrichtungen und kulturellen Einrichtungen sind zahlreich vertreten. Kindergärten und Tagesstätten sowie Schulen nahmen in ihrer Anzahl bzw. Kapazität in den vergangenen Jahren - parallel zu den steigenden Bevölkerungs-

zahlen - deutlich zu.

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, Standorte für fehlende Gemeinbedarfs-einrichtungen darzustellen und zu sichern und für nicht mehr benötigte Standorte eine sinnvolle Nachnutzung vorzuschlagen. In letzterem Fall ist zu prüfen, ob die Fläche für die Zwecke des Gemeinbedarfs erhalten bleiben soll, aber eine neue Zweckbestimmung erhält oder, ob die Fläche im Flächennutzungsplan in die umgebende Bebauung integriert wird und somit einer baulichen oder funktionalen Umstrukturierung zur Verfügung steht.

Zur Sicherung und Bereitstellung von Flächen für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben trägt der FNP-NEU durch seine Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf bei. Die Bedarfs- und Standortplanung bleibt jedoch den Fachplanungen wie dem Schulentwicklungsplan oder dem Sportstättenleitplan vorbehalten.

3.6.2 Planungsziele

Entsprechend § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleit-plänen "die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten sowie die Belange des Bildungswesens" zu berücksichtigen. Des Weiteren sind "die von den Kirchen und den Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechtes festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge" zu beachten.

Die allgemeinen Planungsziele für die Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs in Detmold lauten wie folgt:

Die Einzelziele für die verschiedenen Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs werden, wenn erforderlich, in der Beschreibung und Auflistung der Gemeinbedarfseinrichtungen genannt.

 

Öffentliche Verwaltungen

In Detmold sind zahlreiche öffentliche Verwaltungen vorhanden. Es handelt sich dabei um kommunale Verwaltungen, Landesverwaltungen und Verwaltungen des Bundes. Für alle diese Einrichtungen gilt es Standorte zu wählen, die sowohl für den Bürger als auch für die dort Beschäftigten gut zu erreichen sind. Ein ausreichender leistungsfähiger Anschluss an das Verkehrsnetz gehört ebenso dazu, wie auch ein sich in der Nähe befindliche Haltepunkt des ÖPNV mit hoher Taktfrequenz.

Seit dem ersten wirksamen Flächennutzungsplan im Jahr 1976 für die Stadt Detmold in seinen heutigen Grenzen hat es zahlreiche Verlagerungen von öffentlichen Verwaltungen gegeben. Mehrere öffentliche Verwaltungen errichteten Neubauten am Rand der Kernstadt, weil die räumlichen Situationen an den Altstandorten eine Erweiterung nicht mehr ermöglichten.

So zogen die Kreisverwaltung und die Kreispolizeibehörde an die Bielefelder Straße zwischen der Kernstadt und Heidenoldendorf, die zuvor ihre Standorte in der Innenstadt im Rosental bzw. an der Hornschen Straße hatten. Die Stadtverwaltung nutzte Bereiche der ehemaligen Kaserne an der Georgstraße und verließ dafür Standorte an der Elisabethstraße (Bauhof) und in der Paulinenstraße. Die Industrie- und Handelskammer zog von der Willi-Hofmann-Straße in den Bereich "GILDE-Mitte" in die Leonardo-da-Vinci-Straße. Das Arbeitsamt verließ den Standort an der Wotanstraße und bezog einen Neubau in der Wittekindstraße.

Die folgenden Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltungen sind im Flächennutzungsplan dargestellt:

(Rathaus, Schloßplatz, Rosental, Grabenstraße, Wittekindstraße, Georgstraße)

 

Schulen/Turn- und Sporthallen

Die weiterführenden Schulen und Bildungseinrichtungen befinden sich alle in der Kernstadt. In Heidenoldendorf ist zusätzlich eine Hauptschule vorhanden. Die Grundschulen verteilen sich im Stadtgebiet auf viele Ortsteile. Im dünner besiedelten östlichen Teil Detmolds sind nur in den Ortsteilen Diestelbruch und Remmighausen Grundschulen vorhanden.

Zwei größere Schulzentren mit mehreren Schulen bestehen am westlichen und östlichen Rand der Kernstadt. Sie liegen nördlich der Bielefelder Straße und an der Hornschen Straße an bedeutenden Ein- und Ausfallstraßen der Kernstadt. Sie erreichen damit einen großen Einzugsbereich von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Detmold und zum Teil auch von Nachbarkommunen.

Das Angebot an Schulen einschließlich Turn- und Sporthallen gliedert sich in Detmold wie folgt:

Grundschulen Turn-/Sporthalle (Übungseinheiten 15x27m)

Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Gesamtschulen

 

Sonderschulen

 

Sonstige Turn- und Sporthallen

 

 

Berufsbildende Schulen

Schule des Kreises Lippe mit Fachschule für Holztechnik

Hochschulen und Fachhochschulen

Musikschule

Neben den öffentlichen Schulen wird das Angebot in Detmold durch private Schulen ergänzt. An der Blomberger Straße findet die Freie Waldorfschule Lippe-Detmold Berücksichtigung im Flächennutzungsplan-NEU, wie auch die freie evangelische Grundschule und die August-Hermann-Francke-Gesamtschule an der Georgstraße.

Flächen für neue Schulstandorte werden im Flächennutzungsplan-NEU nicht dargestellt. Ein weiterer Bedarf ist zurzeit nicht erkennbar.

 

Kindergärten bzw. Kindertagesstätten

Das Gesetz zur Bereitstellung von Kindergartenplätzen schreibt den Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, dass für mindestens 90 % der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen muss.

Ziel ist es, dass sich die Kindergärten- und Kindertagesstätten in Detmold wohnortnah befinden. Es ist einem Großteil der Detmolder Kinder und deren Eltern zu ermöglichen, den Kindergarten fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen.

Die Einzugsbereiche der Kindergärten und Kindertagesstätten sind daher erheblich kleiner als die der Grundschulen. Es gibt zurzeit 39 Kindergärten und Tagesstätten, darunter 2 Sonderkindergärten.

Eine Vielzahl der Kindereinrichtungen befindet sich in kommunaler Trägerschaft. Zusätzlich betreiben traditionell die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die großen Kirchen zahlreiche Kindereinrichtungen. Daneben ist das DRK und die Fürstin-Pauline-Stiftung in Detmold vertreten. Neben diesen eher klassischen Trägern gibt es immer mehr private Trägermodelle auf der Grundlage von Elternvereinigungen. Aus dem Zusammenschluss von Eltern und der Gründung von Kindergartenvereinen sind Kindereinrichtungen in den vergangenen Jahren vermehrt hinzugekommen. Dies verdeutlicht, dass die Kindereinrichtungen sehr stark Nachfrage orientiert sind und bei Bedarf Kindergärten auch kurzfristig eingerichtet werden müssen.

In der verbindlichen Bauleitplanung kann bei der Festsetzung von neuen größeren Wohnbaugebieten ein Kindergarten erforderlich werden, der in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes noch keine Berücksichtigung fand.

Nachfolgend sind die Ende 1999 in Detmold vorhandenen Tageseinrichtungen für Kinder aufgelistet:

 

 

Tabelle Nr. 9 : Tageseinrichtungen für Kinder in Detmold

 

Stand: August 1999

 
   

Einrichtung

 

Ortsteil

Ev.-ref. Kindergarten

Berlebeck

Berlebeck

Städt. Kindergarten

Brokhausen

Brokhausen

AWO-Kindertagesstätte

"Taka-Tuka-Land"

Herberhausen

AWO-Kindergarten

Heidenoldendorf

Heidenoldendorf

Kita der

Margarete-Wehling-Stiftung

Heidenoldendorf

Kindertagesstätte

"Pöppenteich"

Heidenoldendorf

AWO-Kindertagesstätte

"Abraxas"

Heidenoldendorf

Ev.-ref. Kindergarten

Heiligenkirchen

Heiligenkirchen

SOPHIEN-Kindertagesstätte

Heiligenkirchen

Ev.-ref. Kindergarten

Hiddesen

Hiddesen

Kindertagesstätte

"Regenbogen"

Hiddesen

Kindertagesstätte

"Regenbogen" – Hortgruppe –

Hiddesen

Städt.Kindertagesstätte

Jerxen-Orbke

Jerxen-Orbke

Städt. Kindertagesstätte

Kernstadt Detmold

Städt. Kindertagesstätte

"Hiddeser Berg"

Kernstadt Detmold

Kath. Kindergarten

"St. Marien"

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte der

Fürstin-Pauline-Stiftung

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte der

Fürstin-Pauline-Stiftung

Kernstadt Detmold

Kindergarten der

Fürstin-Pauline Stiftung

Kernstadt Detmold

Ev.-luth. Kindergarten

"Senfkorn"

Kernstadt Detmold

Kindergarten

Diakonissenhaus

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte

Klinikum Lippe

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte

"Wundertüte"

Kernstadt Detmold

Hort Kinderschutzbund

"Villa am Hügel"

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte

"Flohkiste"

Kernstadt Detmold

AWO-Kindertagesstätte

"Zauberland"

Kernstadt Detmold

AWO-Kindertagesstätte

"Lummerland"

Kernstadt Detmold

Kindertagesstätte "Pippi Langstrumpf"

Kernstadt Detmold

Waldorf-Kindergarten

"Joringel"

Kernstadt Detmold

Kindertagestätte Klüt

Klüt

Städt. Kindergarten

Mosebeck

Mosebeck

Ev.-ref. Kindergarten

"Sonnenschein"

Pivitsheide V.H.

DRK Kindergarten

"Purzelbaum"

Pivitsheide V.H.

Ev.-ref. Kindergarten

"Arche Noah"

Pivitsheide V.L.

Ev.-ref. Kindergarten

"Regenbogen"

Pivitsheide V.L.

Kindertagesstätte "Kiebitz"

Pivitsheide V.L.

Ev.-ref. Kindergarten

"Morgenstern"

Remmighausen

Ev.-ref. Kindergarten

"Schatztruhe"

Spork-Eichholz

Kindergarten

Vahlhausen

Vahlhausen

 

 

Tabelle Nr. 10: Sonderkindergärten in Detmold

Einrichtung

Ortsteil

Marianne-Frostig-Kindergarten

Spork-Eichholz

Kindergarten Vahlhausen

Vahlhausen

 

 

 

 

Feuer- und Rettungswache sowie Feuerwehrgerätehäuser in den einzelnen Ortsteilen

Der Feuerschutz und Rettungsdienst ist eine Pflichtaufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften.

Die zentrale Feuer- und Rettungswache der Freiwilligen Feuerwehr Detmold mit hauptamtlichen Kräften liegt im westlichen Bereich der Kernstadt in der Straße Am Gelskamp.

In der Hauptwache sind ebenfalls die ehrenamtlichen Feuerwehrmänner (SB) des Löschzuges Detmold stationiert, die wie alle anderen 9 Löschzüge der Stadt, regelmäßig zur Unterstützung der hauptamtlichen Kräfte eingesetzt werden.

Daneben befinden sich weitere 9 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Ortsteilen in Bentrup, Berlebeck, Brokhausen, Diestelbruch, Heiligenkirchen, Heidenoldendorf, Hiddesen, Remmighausen und Pivitsheide V.H.

Die Feuerwehrmänner (SB) der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptamtlichen Kräfte können bei Schadenfeuer, Unglücksfällen und öffentlichen Notständen sofort Hilfe leisten.

Daneben wird von den hauptamtlichen Kräften der komplette Krankentransport und Rettungseinsatz für die Stadt Detmold abgedeckt.

Im Flächennutzungsplan werden die Standorte mit dem Planzeichen "Feuerwehr" und bei einem größeren Flächenbedarf zusätzlich als "Fläche für den Gemeinbedarf" dargestellt.

Theater

Am Theaterplatz in der Kernstadt befindet sich das Lippische Landestheater. Diese öffentliche kulturelle Einrichtung wird im Flächennutzungsplan-NEU als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Theater" dargestellt.

Kirchen und kirchliche Einrichtungen

Die Kirchen und kirchlichen Einrichtungen können im Flächennutzungsplan-NEU nicht abschließend dargestellt werden. Entscheidend für die Darstellung ist, dass eine gewisse Größe vorhanden ist, die Einrichtung stadtbildprägend ist oder sich die Einrichtung funktional und baulich von ihrer Umgebung deutlich abgrenzt.

Die nachfolgende Tabelle enthält alle zurzeit bekannten Kirchen und kirchliche Einrichtungen. Die städtebaulich bedeutendsten Standorte sind davon im Flächennutzungsplan-NEU mit dem Planzeichen "Kirche" und große Standorte zusätzlich mit der flächigen Darstellung "Flächen für den Gemeinbedarf" enthalten.

Von Kirchen getragene Kindergärten, Kindertagesstätten und Altenheime sind in den nachfolgenden Tabellen nicht aufgeführt. Sie werden im Flächennutzungsplan-NEU unter den Planzeichen "Kindergarten" bzw. "Altenheim" behandelt und dargestellt.

Als Hinweis wird hinzugefügt, dass Anlagen für kirchliche Zwecke in Allgemeinen Wohn-gebieten (WA) zulässig sind und auch in Reinen Wohngebieten (WR) ausnahmsweise zugelassen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Tabelle Nr. 11: Landeskirchliche Einrichtungen

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Lippische Landeskirche,
Landeskirchenamt

32756 Detmold

Tabelle Nr. 12: Evangelische Kirchen

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Ev. Erwachsenenbildungswerk

32756 Detmold

Ev. Familienbildungsstätte

32756 Detmold

Beratungsstelle f. Familien- u. Lebens- fragen, anerk. Beratungsstelle für Schwangerschafts-Konfliktberatung

32756 Detmold

Lippischer Landesverband,
Ev. Frauenhilfen

32756 Detmold

Studentenwohnheim Die Burse

32756 Detmold

Zentrale für ev. Jugendarbeit

32756 Detmold

Jugendheim Haus Sonnenwinkel

32760 Detmold

 

Tabelle Nr. 13: Kirchengemeinden:

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Ev.-ref. Gemeinde Berlebeck

Gemeindebüro

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Detmold Ost

Gemeindebüro u. Pfarramt I

32756 Detmold

Gemeindehaus Spork-Eichholz

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Detmold West

Pfarramt I u. Gemeindebüro

32756 Detmold

Pfarramt II u. Gemeindebüro

32756 Detmold

Pfarramt III u. Gemeindebüro

32758 Detmold

Pfarramt IV u. Gemeindebüro

32756 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Heiden-Loßbruch

32758 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Heidenoldendorf

Gemeindebüro

32758 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Heiligenkirchen

Gemeindebüro

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Hiddesen

Gemeindebüro

32760 Detmold

VIII. Ev.-luth. Gemeinde Hiddesen

Pfarrhaus u. Gemeindebüro

St. Michael

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Pivitsheide

32758 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Pivitsheide

Gemeindebüro

32758 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Remmighausen

Gemeindebüro

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Remmighausen

Gemeindebüro

32760 Detmold

Ev.-ref. Gemeinde Vahlhausen

32758 Detmold

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle Nr. 14: Sonstige Einrichtungen

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Diakonieverband Detmold

Diakoniestationen der e. V.

Kirchengemeinden in DT

32756 Detmold

CVJM-Kreisverband in der

Lippischen Landeskirche

32756 Detmold

Zentrale für evangelische Jugendarbeit

32756 Detmold

Tabelle Nr. 15: Evangelische Freikirche

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Evangeliums-Christen-Brüdergemeinde

32756 Detmold

Ev.-freikirchliche Gemeinde

32756 Detmold

Evangelisch-methodistische Kirche

Immanuelkirche Detmold

32756 Detmold

Freie ev. Gemeinde

32756 Detmold

Tabelle Nr. 16: Katholische Kirchen

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

Katholische Kirchengemeinde

Heilig Kreuz

32756 Detmold

Filialgemeinde Auferstehungskirche

32756 Detmold

Filialgemeinde St. Stephanus

Hiddesen

32760 Detmold

Pfarrvikarie St. Marien

32756 Detmold

Filialgemeinde Allerheiligen

Berlebeck

32760 Detmold

Filialgemeinde Hl. Geist

Pivitsheide

32758 Detmold

Tabelle Nr. 17: Sonstige Religionsgemeinschaften

Name der Kirche

 

PLZ/Ort

ECKANKAR Deutschland e. V.

Religion von Licht und Ton Gottes

Studiengruppe Detmold

32760 Detmold

Gemeinschaft der

Siebenten-Tags-Adventisten

(Adventgemeinde)

32760 Detmold

Kath.-Apostolische Kirche

32756 Detmold

Neuapostolische Kirche
Gemeinde Detmold Mitte

32756 Detmold

Baptisten Brüdergemeinde

32756 Detmold

Ev. Methodistische Kirche

32756 Detmold

Evangeliums-Christen Brüdergemeinschaft

32756 Detmold

 

Alteneinrichtungen/Altenheime

Der steigende Anteil der Bevölkerung über 60 wird einen Ausbau der Einrichtungen nach den speziellen Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe notwendig machen. Eine konkrete Standortplanung kann im Flächennutzungsplanung jedoch nicht betrieben werden. Projekte werden nach der jeweiligen Bedarfs- und Fördersituation umgesetzt.

Im Flächennutzungsplan-NEU werden die bestehenden Alteneinrichtungen dargestellt, wo ein öffentlicher oder staatlich anerkannter Träger vorhanden ist.

Im Einzelnen handelt es sich um die nachstehend aufgeführten Einrichtungen:

Tabelle Nr. 18: Altenheime

Name des Altenheims

 

PLZ/Ort

Kreisaltenheim Haus Hoheneichen

32756 Detmold

Altenheim des Ev. Diakonissenhauses

32756 Detmold

Altenheim Altenbuchen

32756 Detmold

Pflegeheim Haus Birke

32756 Detmold

Altenkrankenheim

32756 Detmold

Feierabendhaus

32756 Detmold

Altenzentrum Haus am Dolzerteich

32756 Detmold

Haus im Weinberg (Paulinenanstalt)

32756 Detmold

Kath. Altenheim St. Bonifatiushaus

32756 Detmold

 

Krankenhaus

Im Flächennutzungsplan-NEU ist der Bereich zwischen der Robert-Koch-Straße, Marienstraße, Röntgenstraße und Behringstraße, wie auch im wirksamen Flächennutzungsplan von 1999, als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Krankenhaus" dargestellt.

Es befindet sich dort das Klinikum Lippe-Detmold als Akutkrankenhaus mit zahlreichen Fachstationen und einer Belegbettenzahl von ca. 800. Das Klinikum versorgt neben der Detmolder Bevölkerung auch die Bevölkerung aus zahlreichen Gemeinden in der Nähe.

 

Hallenbad

In Detmold befindet sich seit vielen Jahren ein Hallenbad an der Georg-Weerth-Straße im Bereich der östlichen Kernstadt. Anfang der 90er Jahre wurde das Hallenbad zum "Spaßbad" mit dem Namen "Aqualip" umgebaut und erweitert.

Eine zweite Einrichtung, wie noch in den wirksamen Flächennutzungsplänen von 1976 und 1999 im Bereich des Schulzentrums "West" dargestellt, ist nicht mehr geplant. Die schwierigen öffentlichen Haushaltssituationen werden in absehbarer Zeit nicht die Errichtung eines zweiten Hallenbades im Stadtgebiet von Detmold erlauben.

 

Jugendheim

Größere Jugendeinrichtungen sind im Flächennutzungsplan-NEU in der Kernstadt und in Herberhausen dargestellt. Die letztgenannte Einrichtung war in den wirksamen Flächennutzungsplänen von 1976 und 1999 noch nicht enthalten.

Die Namen und die Adressen der Jugendeinrichtungen lauten "Jugendzentrum Detmold West" in der Oerlinghauser Straße 99 und Kinder- und Jugendtreff Herberhausen "Domizil" in der Barntruper Straße 16.

 

Jugendherberge

Das Deutsche Jugendherbergswerk besitzt in der Schirrmannstraße 49 eine Jugend-herberge. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan-NEU als "Fläche für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Jugendherberge" dargestellt.

 

Justizvollzugsanstalt

Südlich der Bielefelder Straße befindet sich eine Justizvollzugsanstalt mit der Darstellung "Fläche für den Gemeinbedarf" und der Zweckbestimmung "Justizvollzugsanstalt/Gefängnis".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.6.3 Flächenbilanz

Die Bilanzierung der "Flächen von Gemeinbedarf" im Flächennutzungsplan ist nicht so aussagekräftig wie z. B. die Bilanzierung von "Bauflächen". Viele Gemeinbedarfseinrichtungen sind nur mit dem Planzeichen und einer Zweckbestimmung dargestellt. Die Anzahl der einzelnen Einrichtungen und Anlagen sind dem Kapitel 3.6.2 zu entnehmen.

Dennoch wird aus statistischen Gründen ein Vergleich der Flächengrößen der dargestellten Gemeinbedarfsflächen in den Flächennutzungsplänen von 1976, 1999 und dem neuen Flächennutzungsplan vorgenommen.

Tabelle Nr. 19: Flächengrößen der Gemeinbedarfsflächen

FNP 1976

131,35 ha

FNP 1999

126,3 ha

FNP-NEU

157,7 ha.

 

3.7 Verkehrsflächen

3.7.1 Ausgangslage

Der bisherige Flächennutzungsplan war durch umfassende Entwicklungsvorstellungen zum Ausbau des Straßenverkehrsnetzes geprägt. Als wesentliche Straßenplanungen für den Fernverkehr waren die Bundesautobahn A 100 und die Bundesstraße B 239 n als Südumgehung Detmold dargestellt. Zur Abwicklung des regionalen Verkehrs waren als neue Streckenführungen mit den Landesstraßen L 758 n (Abschnitt zwischen Augustdorf und Heidenoldendorf mit einer Führung südlich von Pivitsheide durch den Teutoburger Wald) und L 937 n (von Berlebeck ausgehend als Osttangente mit Fortsetzung als mittlerer Ring) ebenfalls größere Neuplanungen vorgesehen.

Alle diese Planungen sind inzwischen durch politische Beschlüsse gestoppt worden und damit im jetzigen Flächennutzungsplan nicht mehr enthalten.

Mit dem Verzicht auf einen wesentlichen Ausbau des bestehenden Straßenverkehrsnetzes wird auch der bisherige Ansatz aufgegeben, zur Lösung der Probleme steigender Verkehrsmengen im motorisierten Individualverkehr primär auf entsprechende Kapazitätserweiterungen im Netz zu setzen.

In dem selben Maße, in dem der Neubau von Straßen nicht mehr das Mittel erster Wahl für die Lösung verkehrlicher Probleme darstellt, hat der Flächennutzungsplan als eindeutig flächenorientiertes, aber kaum prozessbezogenes Planungsinstrument für die Verkehrsplanung an Bedeutung verloren. Nur sehr wenige neue Streckenführungen sind im Flächennutzungsplan enthalten und selbst für diese Trassen erfolgt die planungsrechtliche Absicherung in der Regel über die fachplanerischen Verfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) und nicht über die Bauleitplanung (FNP, Bebauungsplan).

Das Planungsinstrumentarium für eine stadtverträgliche Abwicklung des Stadtverkehrs ist unter dem Begriff Verkehrsentwicklungsplanung zusammengefaßt. Die Stadt Detmold hat bereits im Jahre 1986 den Auftrag für einen Verkehrsentwicklungsplan Detmold vergeben. Dieses Planwerk ist mit dem Szenario "Stadtverträglicher Verkehr" nach einem über den Gesamtarbeitungszeitraum sehr intensiven Austausch- und Rückkopplungsprozeß zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro, den politischen Gremien und der Verwaltung 1992 als Zielhorizont einer stadt- und umweltverträglichen Verkehrsgestaltung beschlossen worden.

Vorrangiges Ziel der darin enthaltenen Empfehlungen zur Verkehrsentwicklung ist die konsequente Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Nutzung von Bussen und Bahnen, Stärkung des Rad- und Fußverkehrs).

Die wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation sind inzwischen bereits umgesetzt:

Alle Maßnahmen haben sich zwischenzeitlich bewährt und insbesondere an der sehr positiven Entwicklung der Fahrgastzahlen im Stadtbusverkehr lassen sich die Erfolge der veränderten verkehrspolitischen Prioritäten deutlich ablesen. Nach den Ergebnissen der regelmäßig durchgeführten Verkehrszählungen (Fünfjahresrythmus) im klassifizierten Straßennetz war im Zeitraum 1990 – 1995 für das Stadtgebiet Detmold insgesamt (als Summe aller Zählstellen) ein weiteres Anwachsen des KFZ-Verkehrs nicht mehr zu beobachten. Die vorhandenen Belastungen im KFZ-Verkehr liegen allerdings um ca. 20% über den Zielzahlen der Verkehrsentwicklungsplanung (Szenario: Stadtverträglicher Verkehr). Das Ziel einer möglichst umwelt- und sozialvertäglichen Abwicklung des Stadtverkehrs ist also noch nicht erreicht.

 

 

3.7.2 Planungsziele

Zentrale Zielsetzung für die Verkehrsplanung ist die Sicherung der Mobilität auf der Grundlage einer möglichst umwelt- und sozialverträglichen Abwicklung des Stadtverkehrs. Dieses Ziel kann jedoch durch den Einsatz des verkehrsplanerischen Steuerungsinstrumentariums allein nicht erreicht werden. Neben der Verlagerung von Verkehrsanteilen auf umweltschonendere Verkehrsmittel und der intelligenteren Nutzung des Verkehrsnetzes müssen auch die Chancen auf Verkehrsverminderung/Verkehrsvermeidung genutzt werden. Die allgemeine Verfügbarkeit des PKW als Individualverkehrsmittel hat in den vergangenen Jahrzehnten Standortentscheidungen (Wohnort/Arbeitsplatz) und Verhaltensmuster (z. B. beim Einkauf oder in der Freizeit) massiv beeinflußt und so zu raum- und siedlungsstrukturellen Veränderungen in Richtung einer stärkeren Funktionstrennung geführt.

Mit einem integriertem Planungsansatz für die siedlungsstrukturelle und verkehrliche Entwicklung sind hier langfristig Korrekturen möglich. Angestrebt wird eine stärkere Verknüpfung der räumlichen Funktion und eine verbesserte Zuordnung von Arbeitsplätzen und Wohnstandorten, wo immer dies möglich ist. Durch eine sinnvolle und verträgliche Nutzungsmischung ergeben sich kürzere Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden können. Einrichtungen der öffentlichen und privaten Versorgung sind dabei ebenso wohnungsnah zuzuordnen, wie ausreichende Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten zum unmittelbaren Wohnumfeld gehören müssen. Das Netz von Rad- und Fußwegen ist weiter auszubauen, damit in möglichst vielen Fällen auf die Nutzung des PKW verzichtet werden kann.

Die Überlegungen zur Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens müssen künftig auf eine möglichst umwelt- und sozialverträgliche Organisation des Verkehrs ausgerichtet sein, können aber nicht auf etwaige Mobiltätsbeschränkungen abzielen. Mobilität ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren einer hoch entwickelten Dienstleistungsgesellschaft. Mobilität leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, daß Menschen ihr Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen gestalten können.

Die verkehrspolitischen Entwicklungsvorstellungen für die Stadt Detmold sind in der Verkehrsentwicklungsplanung formuliert. Als Oberziel soll über eine intensive Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes eine veränderte Verkehrsmittelwahl und damit eine umweltverträglichere Verkehrsabwicklung angestrebt werden. Auch wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen zwischenzeitlich zu einem Gutteil umgesetzt worden sind, behalten die grundsätzlichen Zielsetzungen auch weiter Gültigkeit. Mittelfristig wird allerdings eine Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung erforderlich sein. Dabei muß im Rahmen der Verkehrsanalyse zunächst dokumentiert werden, welche Veränderungen bei Verkehrsmengen und Verkehrsmittelwahl im Untersuchungszeitraum eingetreten sind. Ferner müssen die umgesetzten Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit als Bestimmungsfaktoren für die eingetretene Verkehrsentwicklung und eine veränderte Verkehrsmittelwahl bewertet werden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Verkehrsanalyse sind dann unter Berücksichtigung der aktuellen siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen neue Handlungskonzepte für die weitere Verkehrsentwicklung in Detmold zu erarbeiten. Mit ersten Arbeitsschritten zur Vorbereitung einer Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung sollte zeitnah begonnen werden.

 

3.7.2.1 Entwicklung des Straßennetzes

Der Darstellungssystematik entsprechend beschränkt sich der Flächennutzungsplan auch bei den Verkehrsflächen auf die Grundzüge der Planung. Das Straßennetz wird mithin nur soweit dargestellt, wie es sich um Flächen zur Aufnahme überörtlicher Verkehre und um örtliche Hauptverkehrszüge handelt.

Zur Anpassung an die eingetretenen bzw. an beabsichtigte Veränderungen haben sich in der Darstellung der Verkehrsflächen gegenüber dem Flächennutzungsplan von 1976 Abweichungen ergeben. Bedingt durch die städtebauliche Entwicklung des Bereiches Hohenloh wird die Netzfunktion der Richthofenstraße und der Braker Straße deutlich gesteigert. Beide Straßen werden dementsprechend als örtlicher Hauptverkehrszug dargestellt.

Nicht mehr als Hauptverkehrsstraße dargestellt wird die Marienstraße, die nach dem Durchbau des Inneren Rings (Behringstraße/Wotanstraße) ihre tangentiale Verteilerfunktion nicht mehr erfüllen muss und zwischenzeitlich durch einen Komplettumbau verkehrsberuhigt gestaltet ist. Ebenso entfallen ist die Darstellung der Elisabethstraße, der Hermannstraße und der westlichen Bismarckstraße. Über diesen Straßenzug sind in der Vergangenheit wesentliche Teile des Verkehrs in und aus Richtung Westen abgewickelt worden. Für diese Verkehre steht jetzt die Industriestraße zur Verfügung, die in einem weitgehend störungsunempfindlichen Umfeld auch größere Verkehrsmengen stadtverträglich aufnehmen kann.

Als geplante zusätzliche Verkehrsflächen sind dargestellt:

Die Ortsumgehung Vahlhausen wird als Neubau der Landesstraße L 758 derzeit in einem gesonderten Verfahren geplant. Im Rahmen dieses Fachplanungsverfahrens werden alle wichtigen Entscheidungen zu dem Neubauvorhaben getroffen, wobei auch die erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Behörden und die gesamte Bürgerbeteiligung Bestandteil des Verfahrens sind. Die neue L 758 wird Vahlhausen weitgehend vom Durchgangsverkehr entlasten und damit die Lebensqualität für die Bewohner des Ortes deutlich erhöhen. Außerdem wird die heute ungenügende Anbindung Detmolds an das überregionale Verkehrsnetz verbessert. Die Ostwestfalenstraße und die Extertalstraße sowie die neue B 1 im lippischen Osten sind dann deutlich besser erreichbar. Im Flächennutzungsplan dargestellt ist der nach dem derzeitigen Stand des Linienbestimmungsverfahrens zu erwartende Streckenverlauf.

Als weitere Netzergänzung wird im Flächennutzungsplan die Verlängerung der Industriestraße im Abschnitt Wittekindstraße - Klingenbergstraße dargestellt. Diese Trasse ist bereits seit 1981 im Bebauungsplan 01-53 (Industriegebiet Gelskamp) ausgewiesen, mithin gibt die jetzige FNP-Darstellung nur das bestehende Planungsrecht wieder. Die Verlängerung der Industriestraße ist im Rahmen der damaligen Verkehrsuntersuchungen zum Inneren Verkehrsring als radiale Netzergänzung vorgeschlagen worden, um spürbare Entlastungseffekte für das innerstädtische Straßennetz zu erreichen.

Als "Suchräume" für geplante zusätzliche Verkehrsflächen sind dargestellt:

Hinsichtlich der Netzanbindungen im großflächigen Verkehr und der Erschließung über leistungsfähige Fernverkehrsstraßen ist die Situation im lippischen Raum seit längerem unbefriedigend. Nachdem das Planungsverfahren zur Neutrassierung der B 239 als Südumgehung von Detmold eingestellt worden ist und auch andere Straßenbauprojekte nicht mehr verfolgt werden, ist davon auszugehen, dass der großräumige Verkehr langfristig im bestehenden Netz abzuwickeln ist. Damit bleibt der Nordring auf lange Sicht die einzige Möglichkeit, die Kernstadt von Detmold zu umfahren.

Die bestehende Ortsdurchfahrt der B 239 hat in Detmold mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von streckenweise bis zu 25.000 Kfz (Paulinenstraße) die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Der Nordring weist dagegen in seinen am höchsten belasteten Abschnitten einen täglichen Wert von nur rd. 20.000 Kfz auf, in den östlichen Abschnitten sogar lediglich Werte von rd. 10.000 Kfz.

Vor diesem Hintergrund gilt es die Ortsdurchfahrt der B 239 von allen Verkehren zu entlasten, die keine Ziele im Stadtgebiet haben. Der Nordring bietet mit den vorhandenen Leistungsreserven und auch unter Berücksichtigung seiner Anbaufreiheit im überwiegenden Streckenverlauf geeignete Voraussetzungen zur Aufnahme dieser Durchgangsverkehre, stellenweise Verbesserungen in der Trasse vorausgesetzt.

Die bisher ausgewiesene Eckausrundung in Remmighausen wird im Flächennutzungsplan nicht mehr dargestellt, da mit einer kleinräumigen Lösung weder eine nachhaltige Steigerung der Leistungsfähigkeit noch der erforderliche Entlastungseffekt für die Anwohner der Remmighauser Straße am Ellernberg und in Meiersfeld hinsichtlich der Verkehrsimmissionen erreicht werden kann.

Vielmehr werden sich die erwünschten Verbesserungen nur durch eine völlige Neutrassierung im gesamten Streckenabschnitt zwischen der Bad Meinberger Straße und der Hornschen Straße (B 239) erreichen lassen.

Für die weitere Planung eines funktions- und leistungsgerechten Ausbaus der K 90 (Remmighauser Straße) als Umgehungsstraße wird ein eigenes fachplanerisches Verfahren (Linienbestimmung/Planfeststellung) erforderlich sein. Im FNP-Neu wird der potenzielle Teilbereich mit dem Schriftzug "Suchraum" dargestellt.

Ergänzend wird angestrebt, die Verkehrsverhältnisse in Hornoldendorf neu zu ordnen. Zielsetzung ist dabei die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr, die durch eine Verlegung der K 90 erreicht werden soll. Auch hier ist der Schriftzug "Suchraum" in der zeichnerischen Darstellung des FNP-Neu zu finden.

 

Als grundsätzlich notwendig erachtet wird eine westlich über die Klingenbergstraße weiter führende Verlängerung der Industriestraße bis zur Bielefelder Straße (L 758). Diese Straße würde als Nordumgehung des Ortskerns von Heidenoldendorf eine spürbare Verkehrsentlastung für diesen Ortsteil bedeuten und auch Entlastungseffekte für die Heidenoldendorfer Straße sowie die innerstädtischen Abschnitte der Bielefelder Straße bringen. Auf die Darstellung einer solchen Trasse im Flächennutzungsplan wird aber verzichtet, da die notwendigen planerischen Grundlagen noch nicht erarbeitet sind und somit insbesondere für die Querung der Werre, die Kreuzung mit der Bahnlinie und für Eingriffe in die vorhandene Bebauung noch keine Lösungen vorliegen.

 

3.7.2.2 Luftverkehr und Schienenverkehr

In Detmold befindet sich im Ortsteil Detmold–Nord ein "Landeplatz". Die luftverkehrsrechtlich richtige Bezeichnung "Landeplatz" ergibt sich aus § 49 der Luftverkehrszulassungs-verordnung. Das entsprechend der Planzeichenverordnung vorgesehene Zeichen ist im FNP nördlich der Volkwinstraße vorzufinden. Ebenso ist der Landeplatz in der zeichnerischen Darstellung durch eine Randdarstellung räumlich abgegrenzt.

Durch Detmold verläuft die eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecke von Herford/Bielefeld Richtung Altenbeken/Paderborn. Als Bahnhof für den Personenverkehr ist nur noch der Bahnhof "Detmold" vorhanden. Die Haltepunkte Nienhagen und Remmighausen werden nicht mehr bedient. Die Stadt Detmold hält an dem Ziel fest, weitere Personenhaltepunkte in Detmold einzurichten. Diese sollten westlich und östlich der Kernstadt in unmittelbarer Nähe zu den Siedlungsschwerpunkten Heidenoldendorf und Spork-Eichholz/Remmighausen liegen.

3.8.1.1 Wasserversorgung

Die Siedlungsbereiche im Detmolder Stadtgebiet sind nahezu vollständig an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Lediglich der Stadtteil Niewald, Teile von Nienhagen, Schönemark und Brokhausen sowie abseits liegende Bebauungen werden noch über Hausbrunnen versorgt. Die vor der kommunalen Neugliederung bestehenden Einzelwasserwerke ehemaliger Gemeinden sind zwischenzeitlich in größere Versorgungszonen zusammengefasst und an das Verteilungsnetz der Kernstadt angegliedert worden.

Der derzeitige Bestand an Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen stellt sich wie folgt dar:

In der Darstellung des Flächennutzungsplans finden sich darüber hinaus die zu den Wasserwerken gehörigen Hochbehälter und Pumpwerke/Tiefbrunnen.

Der Gesamtwasserverbrauch geht in Detmold in den letzten Jahren leicht zurück, obwohl die Bevölkerung anwächst. Die Ursachen hierfür sind im Sparverhalten der Verbraucher und in der zunehmenden Regenwassernutzung zu finden.

 

3.8.1.2 Gasversorgung

Abgesehen von Verdichtungen, die ständig fortschreiten, sind die Kernstadt von Detmold und die größeren Ortsteile fast vollständig mit Erdgas versorgt. Einige ländliche Ortsteile,
z. B. Mosebeck, Altenkamp und Vahlhausen werden aus ökonomischen Gründen nicht mit in die Versorgung einbezogen.

Das Erdgas wird in den nachfolgend aufgeführten Übernahmestationen aus dem Hochdrucknetz des Erdgaslieferanten übernommen und über ein Mittel- und Niederdrucknetz im Stadtgebiet verteilt::

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Übernahmestationen geplant.

 

3.8.1.3 Blockheizkraftwerke

Das Energieversorgungskonzept der Stadt Detmold sieht in abgegrenzten Stadtgebieten den Aufbau von Nahwärmeinseln vor. Als Wärmeerzeugungsanlagen betreiben die Stadtwerke Detmold insgesamt 5 nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeitende Blockheizkraftwerke (BHW): Das BHW Wotanstraße, das BHW Freizeitbad, das BHW Schulzentrum Mitte, das BHW der Kreisberufsschule in der Saganer Straße und das BHW des Stadtgymnasiums.

Auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes konnten die Stadtwerke mehrere kleine Heizkraftwerke vom Bundesvermögensamt übernehmen, die nur der Wärmegewinnung dienen, und deshalb im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden. Hier haben jetzt die sich dort ansiedelnden gewerblichen Betriebe die Möglichkeit Fernwärme zu beziehen. Eine Erweiterung des Fernwärmenetzes ist von den Stadtwerken Detmold zurzeit nicht mehr geplant. Im Baugebiet Kreuzstraße ist ein sehr kleines privates BHW entstanden. Im Sinne einer ökologischen Energiepolitik ist eine Forcierung der Strom/Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung anzustreben und fände bei der Stadt Detmold Unterstützung. Zusätzliche Anschlüsse an das vorhandene Fernwärmenetz sind derzeit noch möglich.

 

3.8.1.4 Stromversorgung

Die Detmolder Stromversorgungsanlagen wurden zum 1. Januar 1997 vom Elektrizitätswerk Wesertal GmbH auf die Stadtwerke Detmold GmbH übertragen. Nach einem halben Jahr Übergangszeit erfolgt seit dem 1.Juli 1997 die Betriebsführung des 0,4 kV – Netzes in Detmold direkt durch die Stadtwerke.

Der für das Versorgungsgebiet Detmold benötigte Strom wurde im Jahr 1997 zum größten Teil von der Wesertal GmbH, jetzt E.ON Westfalen Weser, bezogen. Die Einspeisung erfolgt mit 110/30 kV in den Umspannwerken Lage und Vahlhausen. Für die weitere Verteilung der elektrischen Energie im Versorgungsgebiet stehen sechs 30/10 kV-Netz- und rund 450 Ortsnetzstationen zur Verfügung.

Für die Hochspannungsfreileitungen gelten zusammengefasst die folgenden Bestimmungen: Innerhalb der ausgewiesenen Schutzstreifen dürfen in der Regel keine Baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der jeweiligen Betreiber. Eine Erhöhung des Geländes durch Anschüttungen ist nicht zulässig. Maststandorte und Freileitungen müssen frei zugänglich sein. Bäume und Sträucher innerhalb der Schutzstreifen sind so niedrig zu halten, dass keine Betriebsstörungen entstehen können. Einwirkungen und Maßnahmen jeglicher Art, die den ordnungsmäßigen Betrieb oder Bestand der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden sind zu unterlassen.

 

3.8.2 Abfallentsorgung

Die Stadt Detmold ist die einzige Stadt im Kreis Lippe, die über eine eigene Müllabfuhr verfügt. Sie gehört der Abfallbeseitigungs - GmbH Lippe an, die das Kompostwerk zur Maibolte in Lemgo, die Hausmülldeponie Hellsiek und die Verbunddeponie in Dörentrup betreibt. Die Deponie Hellsiek umfasst eine Größe von 24,7 ha und befindet sich auf Detmolder Stadtgebiet im Ortsteil Mosebeck. Hierher wird der Restmüll der grauen Tonnen aus dem ganzen Kreisgebiet Lippe gebracht. Der Inhalt der Großbehälter im Stadtgebiet Detmold (1100 l) wird zur Müllverbrennungsanlage Bielefeld/Herford transportiert. Während die kompostierbaren Abfälle aus den grünen Tonnen im Kompostwerk Lemgo Verwertung finden, werden die gelben Säcke an die Fa. DST in der Westerfeldstraße geliefert. In der Stadt Detmold wird 1 x monatlich eine Schadstoffsammlung durchgeführt. Alle übrigen Reststoffe werden, soweit dies möglich ist, sortiert und recycelt. Altpapier wird in Detmold von der Fa. Tönsmeier abtransportiert und vermarktet.

 

3.8.3 Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung erfolgt in Detmold nach dem Generalentwässerungsplan, in dem die Kanalnetzberechnung und damit die Kanaldimensionierung enthalten ist. Die zeitlichen Festsetzungen werden im Kanalzeitplan dargestellt, der zurzeit bis zum Jahr 2001 reicht. Das wichtigste Ziel des Kanalzeitplans ist es, bis zum Jahr 2005 alle bebauten Grundstücke innerhalb der Entwässerungsgebiete an die Kanalisation anzuschließen. Es gibt in Detmold 12 Entwässerungsgebiete. Die Entwässerungsgrenzen stehen fest und Erweiterungen des Kanalnetzes sollen innerhalb dieser Grenzen erfolgen, da sonst die Kanalnetzberechnungen hinfällig werden. Der größte Teil der Kanalisation in Detmold stellt sich im Trennsystem dar, das heißt Schmutzwasser wird zur Kläranlage, Niederschlagswasser zum nächsten Gewässer abgeleitet.

Neuanlagen sollten in diesem System ausgeführt werden, um die Kläranlage zu entlasten. Der Anschlussgrad der Detmolder Haushalte an die städtische Kanalisation liegt bei ca.

94 %. Dabei wird der größte Teil des Stadtgebiets über die Zentralkläranlage an der Wittekindstraße entwässert. Die Abwasserbeseitigung der Ortsteile Pivitsheide V.H. und V.L. sowie Nienhagen erfolgt über das Zentralklärwerk Lage.

 

Pumpstationen:

Pumpstation Auf der Helle

Pumpstation Bentrup

Pumpstation Blomberger Straße 262 a

Pumpstation Blomberger Straße 338

Pumpstation Burkhardweg

Pumpstation Deponie Hellsiek

Pumpstation Dörenwaldstraße

Pumpstation Einsteinweg

Pumpstation Fasanenweg

Pumpstation Hasselbach

Pumpstation Hellsiek

Pumpstation Hofbrede

Pumpstation Hohenwarter Eck

Pumpstation Im Teiche

Pumpstation In der Mesche

Pumpstation Industriegebiet West

Pumpstation Jerxen Orbke, Niewaldstraße

Pumpstation Krokusweg

Pumpstation Krugberg

Pumpstation Loßbruch

Pumpstation Mosebeck

Pumpstation Niedernfeldweg

Pumpstation Nienhagen

Pumpstation Oberloßbruch

Pumpstation Paulinenstraße

Pumpstation Pinselkamp

Pumpstation Schönemarker Weg

Pumpstation Schwarzenbrink

Pumpstation Teutoburger Sperrholzwerk.

 

3.8.4 Sendeanlage Bielstein

Der WDR betreibt auf dem Bielstein Sendeanlagen für Hörfunk und Fernsehen zur Versorgung von ca. 2,5 Mio. Einwohnern im Raum Ostwestfalen. Darüber hinaus wird der Antennenträger für weitere Funkdienste u.a. des Kreises und der EVU genutzt. Dazu ist der Träger von der Spitze (300 m) bis zu einer Höhe von 30 m (Baumgrenze) herab mit Sende- und Empfangsantennen bestückt. Voraussetzung für die einwandfreie Funktion dieser Funkdienste ist die Freiheit der einzelnen Funkfelder von störenden Hindernissen insbesondere in näherer Umgebung des Sendemasten.

 

3.9 Vorrangflächen für Windkraftanlagen

3.9.1 Ausgangslage

Durch die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) hat sich zum 01.01.1997 eine neue Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Windkraftanlagen ergeben. Gemäß § 35 (1) 7 BauGB sind Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder der Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen, zusätzlich privilegiert. Wind- und Wasserkraftanlagen sind im Außenbereich dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. In § 35 (3) BauGB wird angeführt, dass "öffentliche Belange einem Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist". Mit der Darstellung von "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" kann die Stadt Detmold die Entwicklung von Windkraftanlagen (WKA) steuern.

Die Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung von "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" wurde im Jahr 1999 vom Rat der Stadt Detmold beschlossen. Die Flächen liegen ausnahmslos in Bereichen von Flächen für die Landwirtschaft. Die Darstellung "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" wird zusätzlich zu der Darstellung "Flächen für die Landwirtschaft" vorgenommen. Die Ausübung der Landwirtschaft soll uneingeschränkt weiter ermöglicht werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Option in den zusätzlich als Vorrangflächen dargestellten Bereichen Windkraftanlagen zu errichten. Letztendlich ist es die Entscheidung des Flächeneigentümers von der Option Gebrauch zu machen oder aber davon abzusehen.

Auf den neu dargestellten Flächen ist zurzeit eine Windkraftanlage in Mosebeck-Altenkamp im Betrieb. Eine weitere Windkraftanlage gibt es im Stadtgebiet im Ortsteil Brokhausen. Sie befindet sich seit 1992 auf dem Apenberg außerhalb einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen. Mit einer Leistung von 50 kW und einer Höhe von ca. 25 m gehört die Windkraftanlage mittlerweile zu einem sehr kleinen Anlagentyp.

 

3.9.2 Planungsziele

Für die Darstellung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen und damit der planerischen Lösung der Standortfrage sprechen eine Vielzahl von Gründen:

Ziel der Darstellung von "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" ist es den oben genannten Gründen Rechnung zu tragen und die negativen Beeinträchtigungen von Windkraftanlagen, wie z. B. Schattenwurf, Geräuschemissionen und bauliches Erscheinungsbild, weitestgehend zu reduzieren.

Aus energiepolitischer Sicht sollen die Flächen ihren Beitrag dazu leisten, dass entsprechend eines Ratsbeschlusses zum kommunalen Klimaschutz vom 29.09.1994, bis zum Jahr 2005 ca. 5 %, und längerfristig bis zu 10 %, der im Stadtgebiet verbrauchten Elektrizität aus Windenergie erzeugt wird. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 300 G Wh müssten 15 G Wh/a Windstrom erzeugt werden, um das mittelfristige Ziel von ca. 5 % zu erreichen.

Bei einer Ausnutzungsdauer von 1500 Stunden/a entspricht dies einer installierten Leistung von 10 MW. Es müssten z. B. 10 Großanlagen von 1 MW oder 20 Anlagen von 500 kW im Bereich von Flächen mit einer Windausnutzungsdauer von 1500 Stunden/a installiert werden. Als Orientierungswert könnten auf einer gut geschnittenen ca. 20 ha großen Vorrangfläche ca. 4 bis 5 Anlagen, der 500 kW-Größenklasse, unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände der Anlagen untereinander, aufgestellt werden.

3.9.3 Flächenbilanz

Das Standortprüfverfahren im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ergab, dass grundsätzlich 4 Teilflächen in Detmold für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sind.

Die Gesamtgröße der Flächen beträgt ca. 47,3 ha.

Die Teilfläche 1 liegt im Ortsteil Nienhagen und hat eine Größe von ca. 16,2 ha westlich und ca. 4 ha östlich einer Freileitung. Die Teilfläche 2 ist insgesamt ca. 7,6 ha groß und liegt im Ortsteil Brokhausen. Die Teilfläche 3 ist an der Stadtgrenze zu Blomberg im Ortsteil Mosebeck dargestellt. Mit ca. 1,7 ha ist sie die kleinste Vorrangfläche. Im Ortsteil Hornoldendorf, unweit der Stadtgrenze zu Horn-Bad Meinberg, ist die Teilfläche 4 mit ca. 13,8 ha dargestellt.

 

 

Grün- und Freiflächen

 

3.10 Innerstädtische Freiflächen

3.10.1 Ausgangslage

Die Stadt Detmold verfügt bereits heute über ein qualitativ hochwertiges Ensemble innerstädtischer Grünstrukturen sowie einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Elementen der Freizeitinfrastruktur. Relativ geringe Siedlungsdichten bei gleichzeitig hohem Anteil an freier Landschaft und der attraktiven Randlage zum Teutoburger Wald tragen des Weiteren zur hohen Erholungsqualität der Stadt bei.

3.10.2 Planungsziele

Der Flächennutzungsplan soll die vorhandenen Grünstrukturen sichern. Daneben sollen die sektoral bestehenden Defizite korrigiert werden. Grundsätzlich werden folgende Ziele zur Fortentwicklung eines innerstädtischen Freiflächensystems formuliert:

 

3.10.3 Flächenbilanz

Im folgenden werden die künftigen Bedarfe der nach § 5 (2) 5 BauGB darzustellenden Flächen anhand der städtebaulichen Orientierungswerte analysiert.

 

3.11.1 Sportstätten

3.11.1.1 Sportplätze

Die Spiel- und Sportaktivitäten nehmen im Spannungsfeld der hochspezialisierten Leistungsgesellschaft eine immer größere Bedeutung ein. Ihnen werden kompensatorische Einflüsse zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zum Abbau der sozialen Spannungen zugeschrieben.

Auch das Land NRW sieht in der Aktivierung des Breitensportes eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Gemäß § 18 Abs. 3 der Landesverfassung ist Sport "durch das Land und die Gemeinden zu pflegen und zu fördern."

Bei der Ermittlung des Bedarfes an Sportflächen wurden einerseits die Planungsrichtlinien der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) – III. Fassung – Goldener Plan – berücksichtigt. Darüber hinaus deuten die Schulbaurichtlinie des Landes NRW aber auch die aktuellen Belegungsfrequenzen der verschiedenen Sportstätten auf einen veränderten Bedarf der Bevölkerung an Sportflächen hin. Auch diesen neuen Nutzungsbedürfnissen soll Rechnung getragen werden.

Gemäß der "Gesamtkonzeption Sportstättenplanung in Detmold" werden deshalb folgende Entwicklungsziele formuliert:

 

Die bereits vorhandenen Sportanlagen in Detmold verteilen sich wie folgt:

Sportanlagen der Stadt Detmold

1. Sportplatz Berlebeck 7.216 qm

2. Jahnplatz 9.177 qm

3. Sportplatz Diestelbruch 8.047 qm

4. Sportplatz Heidenoldendorf 7.727 qm

5. Sportplatz Hiddesen (Rasenspielfeld ) 8.782 qm

5.1 Sportplatz Hiddesen Grundschule 2.650 qm

6. Sportplatz Jerxen-Orbke 8.320 qm

7. Sportplatz Klüt (incl. Bogenschießanlage) 14.628 qm

8. Sportplatz Mosebeck 7.159 qm

9 Sportplatz Loßbruch 7.679 qm

10. Sportanlage Pivitsheide V.H. 14.979 qm

11. Sportplatz Remmighausen 9.024 qm

12 Sportplatz Spork-Eichholz 8.528 qm

13. Sportplatz Pivitsheide V.L. 6.965 qm

14. Sportplatz an der Hornschen Straße im Schulzentrum Ost 9.594 qm

15. Werresportplatz 13.371 qm

  1. Sportanlagen im Schul- und Sportzentrum Mitte

(Kampfbahn Typ B mit Kunststofflaufbahn, Tennenplatz,

Hockeyspielfeld, Kugelstoßanlage) (05.05.056/Teilbereich) 32.489 qm

17. Sportplatz Heiligenkirchen 8.028 qm

18. Sportplatz Hohenloh 17.141 qm

Gesamtfläche = 20,1504 ha

3.11.1.2 Freibäder

Im Flächennutzungsplan-NEU sind die folgenden Freibäder dargestellt:

 

 

 

 

 

3.11.2 Spielplätze

Als Freiflächen- mehr oder weniger gestaltet- sind Spielplätze nach den Bedürfnissen der unterschiedlichen Altersgruppen zu gestalten. Sie sollen im gesamten Stadtgebiet in zumutbaren Entfernungen zu den Wohnbereichen zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage des Spielplatzerlasses des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach der "Richtlinie der Deutschen Olympischen Gesellschaft für die Schaffung von Erholungs-Spiel- und Sportanlagen in Städten" sind bei geschlossener Bauweise 0,5 m˛ solchen Flächenbedarfes je Kopf der Bevölkerung für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zugrunde zu legen.

Bei offener Bauweise kann ein Wert von 0,25 m˛ je Kopf der Bevölkerung zugrunde gelegt werden. Für Kinder im Alter von 7 - 12 Jahren sind 0,5 m˛ notwendig. Unberücksichtigt von diesen Berechnungen können die Siedlungssplitter- und Dorfgebiete (z. B. Mosebeck) sowie die Außenbereiche bleiben. Der Spielflächenleitplan der Stadt Detmold analysierte den Bestand der Spielplätze und kam zu dem Fazit, dass die Stadt Detmold rein rechnerisch mehr als ausreichend mit Spielflächen versorgt ist. Obwohl also insgesamt ein großer Überhang an Spielflächen besteht, sind einige Bereiche der Kernstadt stark unterversorgt. Dies gilt ebenso für die Ortsteile Hiddesen und Pivitsheide V.L. Des Weiteren ist insgesamt ein Defizit an Spielfläche in den Ortsteilen Berlebeck, Diestelbruch, Heiligenkirchen, Hiddesen, Jerxen-Orbke und Klüt festzustellen.

Neuere Erhebungen bzw. Aktualisierungen zu diesem Leitplan von 1988 liegen nicht vor. Seine grundsätzliche Aussagekraft kann jedoch auch heute noch unterstrichen werden. Kleinere Anpassungen an den Spielplatzbedarf werden bei Erfordernis im Rahmen der Neuaufstellung von Bebauungsplänen vorgenommen, so z. B. im Bereich Herberhausen. Den Bestand an Spielplätzen gibt die folgende Tabelle wider:

 

Tabelle Nr. 20 Kinderspielplätze (KSP) Bolzplätze/Skate-Anlagen in Detmold und Ortsteilen

Nr. Bezeichnung Typ Bemerkung

Detmold Kernstadt

__________________________________________________________________________

1. "Brunnenwiese" KSP gebaut mit einer Elterninitiative

2. "Hinter dem Landestheater" KSP

3. "Kaiser-Wilhelm-Platz" KSP

4. "Im Palaisgarten" KSP

5. "Berliner Allee" KSP

6. "Dolzer Teich" KSP

7. "Griemensiek" KSP

8. "Spitzenkamptwete" KSP

9. Parkhaus Hornsche Tor" KSP

10. "Grabenstraße I - II" KSP

11. "Memelstraße" KSP

12. "Erikastraße" KSP

13. "Pinneichenpark" KSP

14. "Wehmegarten" KSP

15. "Hiddeser Berg West" KSP

  1. "Felix-Fechenbach-Straße/

Willi-Schramm-Straße" KSP

OT Diestelbruch

17. "Alsterstraße" KSP

18. "Dörenwaldstraße" KSP

OT Heidenoldendorf

19. "Grenzstraße" KSP

20. "Karl-Wehrhan-Straße KSP

21. "Waldheidestraße" KSP

22. "Kleine Straße" KSP

23. "An der Werre" KSP gebaut mit einer Elterninitiative

24. "Im Teiche" KSP

OT Heiligenkirchen

25. "Am Park" KSP

26. "Königsstraße" KSP

27. "Spreckenburgstraße" KSP

28. "Auf der Korke" KSP

OT Herberhausen

29. "Schlingenbusch" KSP

OT Hiddesen

30. "Grüner Weg" KSP

31. "Bollweg" KSP

32. "Auf der Saalbrede" KSP

33. "Grotenburg" KSP

 

OT Jerxen-Orbke

34. "Am Sportplatz" KSP

35. "Feldwiese/Roßbruch" KSP

36. "Heimstättenstraße" KSP

OT Klüt KSP

37. "Eschweiler Straße" KSP

38. "Dianastraße" KSP

39. "Am Sonnenhang" KSP

OT Loßbruch

40. "Zum Schulberg" KSP

41. "Unterloßbruch" KSP

OT Mosebeck

42. "An der Mosebecke" KSP

OT Nienhagen

43. "Steinbrink" KSP

OT Pivitsheide V.H. KSP

44. "Stoddartstraße" KSP

45. "Stifterstraße" KSP gebaut mit einer Elterninitiative

 

OT Pivitsheide V.L.

46. "Jagdstaken" KSP

47. "Im Nieleinen" KSP

48. "Am Eichenkrug/Stratenweg" KSP

 

OT Remmighausen

49. "Im Weidsiek" KSP

50. "In den Ellern" KSP

51. "An der Schule" KSP

OT Spork Eichholz

52. "Siekswiese" KSP

53. "Rötkersiek" KSP

54. "Talstraße" KSP

55. "Friesenstraße" KSP

56. "Auf dem Helpup" KSP

OT Berlebeck

57. "Am Schwesternberg" KSP

58. "Am Hahnberg" KSP

59. "Am Stemberg" KSP

60. "Im Hoffeld" KSP

61. "Adlerwarte" KSP

OT Brokhausen

62. "Rektenstraße" KSP

OT Vahlhausen

63. "An der Kirche" KSP gebaut mit einer Elterninitiative

 

 

 

 

 

Bolzplätze

1. Schulzentrum Mitte Bolzplatz/ Rasen Detmold

2. Kreuzstraße Bolzplatz/Rasen Detmold

3. Karl-Wehrhan-Straße Bolzplatz/ Rasen Heidenoldendorf

4. Krähenberg Bolzplatz/Rasen Heidenoldendorf

5. Schlingenbusch Bolzplatz/Rasen Herberhausen

6. Winkelweg Bolzplatz/ Rasen Pivitsheide V.L.

7. In der Steinbreite Bolzplatz/ Rasen Heiligenkirchen-Schling

8. Erikastraße Bolzplatz/ Rasen Detmold

9. Nienhagen Bolzplatz/ Rasen Nienhagen

 

 

 

 

Skate-Anlagen

1. Schulzentrum-Mitte Sprottauer Straße

2. Brunnenwiese Brunnenstraße

3. Jugendzentrum West Oerlinghauser Straße

4. Herberhausen Schlingenbusch

 

 

 

 

3.11.3 Dauerkleingärten

Als privat nutzbarer Freiraum, der dem Siedlungsbereich am unmittelbarsten zur Verfügung steht, übernehmen Kleingärten eine wichtige Funktion. Der Garten am Haus aber auch der Dauerkleingarten und die Grabelandparzelle als Ersatz für fehlende Hausgärten schaffen erhöhte Wohnqualität. Neben dem bestehenden Wunsch des Wohnens im Grünen ist der Bedarf an Nutz- bzw. an Dauergärten heute jedoch rückgängig. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Entwicklung sieht der FNP deshalb lediglich die Neuschaffung einer komplexeren Gartenanlage im Bereich Herberhausen und die Möglichkeit der Erweiterung der Kleingartenanlage zwischen Leopold-Zunz-Weg und Schirrmannstraße in Detmold-Süd vor. Neben der Bereitstellung von Grabeland kommt der Fläche in Herberhausen gleichzeitig eine Funktion als sozialer Treff zu. Neben dieser Neuschaffung sollen bestehende Dauerkleingärten erhalten werden und dürfen nicht ohne Weiteres aus ihrer Nähe zu den Bedarfsschwerpunkten entfernt werden. Die flächenscharfe Darstellung von Dauerkleingärten erfolgt jeweils im Bebauungsplan.

 

3.11.4 Friedhofsflächen

Die Ermittlung des Bedarfes an Friedhofsflächen wird anhand der Jahresstatistiken zu den Sterbeziffern in Detmold ermittelt. Derzeit verfügt die Stadt über insgesamt 22 kommunale Friedhöfe (43 ha) sowie weitere 4 Friedhöfe anderer Träger. Dies sind der kirchliche Friedhof Heiligenkirchen, der jüdische Friedhof in der Detmolder Nordstadt sowie die Ortsteilfriedhöfe "Nienhagen" und "Vahlhausen", die von sogenannten "Totenhofsvereinen" betreut werden.

Derzeit besteht kein Bedarf an Friedhofsneuplanungen. Es besteht ein Überhang an Belegungsflächen. Dies ist zum einen durch Heruntersetzung der Ruhefristen entstanden, zum anderen hat sich ein grundlegender Wandel im "Bestattungsverhalten" der Bevölkerung vollzogen. Seit den 70er/80er Jahren ist eine kontinuierliche Steigerung des Anteils der Urnenbeisetzung an der Gesamtzahl der Bestattungen zu verzeichnen, was erheblich kleinere Grabstätten erfordert. Folgende Ziele werden deshalb im neuen FNP dargestellt:

(* WFK östlich des Kiefernweges: Umwidmung als Fläche für die Landwirtschaft. Fläche westlich des bestehenden Friedhofes in Hiddesen: Umwidmung als Waldfläche).

Folgende außer Dienst gestellte Friedhöfe sollen andere Funktionen, z.B. als öffentliche Grünfläche erfüllen:

Die Erweiterungsfläche des Friedhofes Pivitsheide V.L. neu/Weberstraße wird als Wohnbaufläche dargestellt.

 

 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Bestand der kommunalen Friedhöfe in Detmold:

Tabelle Nr. 21: Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Detmold

Nr.

Friedhof

Lage

Größe

     

Hektar

Anmerkungen

1. Alter Friedhof, Blomberger Straße 2,8 G

2. Landfriedhof, Blomberger Straße 0,5

3. Ehrenhain, Blomberger Straße 0,3 K

4. Schorenfriedhof, Blomberger Straße 2,7 A

5. Friedhof Bentrup, Im Dorfe 0,6 G

6. Friedhof Klüt, Lemgoer/Dürener Straße 0,8 G

7. Friedhof Jerxen-Orbke, Niewaldstraße 0,8 G

8. Friedhof Brokhausen, Brokhauser Straße 0,8 G

9. Friedhof Diestelbruch, Bad Meinberger Straße 1,1 G

10. Friedhof Spork-Eichholz, Thüringer Straße 3,4 G

11. Friedhof Remmighausen, Hornoldendorfer Straße 1,1 G

12. Friedhof Schönemark, Im Bannenberg 0,5 G

13. Friedhof Berlebeck, Im Schlage 1,2 G

14. Waldfriedhof Kupferberg, Plantagenweg 13,3 G

15. Neuer Friedhof Heidenoldendorf Kupferberg 2,1

16. Alter Friedhof Heidenoldendorf, Langelohweg 1,1 A

17. Friedhof Hiddesen, Auf dem Brinke 3,3 G

18. Alter Friedhof Pivitsheide V.H., Stoddart-/Wielandstraße 0,4 A

19. Waldfriedhof Pivitsheide V.H., Stoddartstraße

(am Hasselbachteich) 2,2 G

20. Alter Friedhof Pivitsheide V.L., Oerlinghauser Straße/

Eichenkrug 0,6 A

21. Neuer Friedhof Pivitsheide V.L., Weberstraße 1,9 G

22. Ehrenfriedhof Dörenschlucht, Augustdorfer Straße 0,02 K

Gesamtfläche: 41,52 ha

Anmerkungen:

G - Friedhof mit Kapelle

A - außer Dienst gestellte Friedhöfe; dort werden keine Beisetzungen mehr vorgenommen

K – Kriegsgräberstätte.

Daneben unterhalten noch andere Träger Friedhöfe in Detmold, die in der folgenden Tabelle aufgelistet werden:

Tabelle Nr. 22: Die nichtstädtischen Friedhöfe unterschiedlicher Träger in Detmold

Nr

Friedhof

Träger

Lage

Größe

       

HA

1

Friedhof Heiligenkirchen

Ev. ref. Kirchengemeinde Heiligenkirchen

Richard-Thiemann-Str.

1,4

2

Alter Friedhof Nienhagen

Totenhofsgemeinde Nienhagen

Obernienhagen

0,17

3

Neuer Friedhof Nienhagen

Totenhofsgemeinde Nienhagen

Obernienhagen

0,4

4

Friedhof Vahlhausen

Totenhofsgemeinde Vahlhausen

Blomberger Straße

0,45

5

Jüdischer Friedhof

Jüdische Kultusgemeinde Herford-Detmold

Spitzenkamptwete

0,15

     

Gesamtfläche in ha:

2,57

3.11.5 Siedlungsbezogene Grünbereiche

Die über das gesamte Stadtgebiet verteilten kommunalen Parks, Grünanlagen und Grünzüge erfüllen neben ökologischen und klimatischen Funktionen auch wichtige stadtstrukturelle Motive. Entwicklungsziel ist deshalb der Erhalt der größeren, bisher unzerschnittenen Freiräume, die Wiederherstellung historischer Grünverbindungen und eine möglichst vollständige Vernetzung der innerstädtischen Freiräume (z. B. Parks, Friedhöfe, Grünzüge, größere Stadtbiotope wie Brachen etc., Fließgewässersysteme) mit den Grünzügen des Außenbereiches. Dadurch soll die Entwicklung eines gesamtstädtischen Grünsystems gewährleistet werden. Planungsgrundlage für dieses Konzept können der "Freiflächenentwicklungsplan" sowie der "Rahmenplan Stadtkern" der Stadt Detmold sein.

Die größeren siedlungsbezogenen Grünbereiche liegen vornehmlich in und am Rande der Kernstadt (Schlossgarten, Kaiser-Wilhelm-Platz, Palaisgarten, Werrelandschaftsband, Friedrichstaler Kanal, Wallgraben/Mühlengraben sowie Knochenbachsystem). Diese Elemente sollten durch Grünstrukturen und Wegeführungen miteinander verknüpft und zu Erholungszwecken leicht zugänglich gemacht werden.

Die Ortsteile unmittelbar um die Kernstadt sind z. T. ungenügend mit öffentlichen und intensiv bzw. variabel nutzbaren Grünstrukturen ausgestattet. Hier sollten aufgrund sorgfältiger Bedarfsanalyse und darauf basierender aktueller Freiflächenentwicklungskonzepte Grünflächen z. B. in Verbindung zu Schulzentren u. ä. angelegt werden.

Die Ortsteile am Stadtrand mit engem Landschaftsbezug, wie z. B. Berlebeck und Diestelbruch, benötigen keine zusätzlichen Grünflächen.

 

3.12 Landschaftspflegebereiche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

3.12.1 Ausgangslage

Gemäß § 20 LPlG bzw. § 1 (5) BauGB hat der FNP auch für den Natur- und Landschaftsschutz die übergeordneten Planungsziele zu berücksichtigen. So benennt der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes Detmold die Bauleitplanung als das geeignete Instrument zum Schutz der natürlichen Ressourcen, der Tier- und Pflanzenarten, der Biotope sowie charakteristischer Landschaften.

Diesem Anforderungsprofil entsprechend hat der FNP zunächst die im GEP dargestellten Bereiche mit hoher Freiraumfunktion integriert. Es handelt sich dabei um Bereiche zum Schutz der Natur, der Landschaft, der landschaftsorientierten Erholung, der regionalen Grünzüge sowie Grundwasser- und Gewässerschutzbereiche.

Bei der im FNP vorgenommenen Darstellung sogenannter Landschaftspflegebereiche und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wurden zudem bestimmte Zielsetzungen des Landschaftsplanes berücksichtigt. Dies bezieht sich vor allen Dingen auf die Entwicklungskonzeption.

Darüber hinaus wird mit der Darstellung dieser Flächen der Stadt die Möglichkeit geschaffen, bestimmte landschafts- und naturraumbezogene Maßnahmenbereiche nach eigenem planerischen Ermessen und städtebaulicher Konzeption festzulegen. Damit wird zudem der Zielsetzung des § 3 BnatSchG 2002 entsprochen, wonach innerhalb einer bestimmten Gebietskulisse ein Biotopverbund erfolgen soll. Dieser Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen, ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften, sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.

Die Abgrenzung der Gebietskulisse der Landschaftspflegebereiche basiert auf der Grundlage naturschutzfachlicher Beurteilungen, wie z. B. dem "ökologischen Fachbeitrag zum FNP" der Stadt Detmold, den ökologischen Fachbeiträgen zum Landschaftsplan Detmold und zum Gebietsentwicklungsplan und dem Biotopkataster der LÖBF/LAfAO.

Die Landschaftspflegebereiche besitzen ein hohes Potenzial natürlicher Ressourcen und übernehmen deshalb im besonderen Maße Funktionen des Naturhaushaltes. Oft sind diese Bereiche besonders störanfällig gegenüber Beeinträchtigungen und bedürfen daher eines besonderen Schutzes.

Als Entwicklungsziele für die Landschaftspflegebereiche und die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kommen insbesondere in Betracht:

Als sogenannte "Angebotsplanung" kann der FNP die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen allerdings nicht verpflichtend festsetzen. Die jeweilige Nutzung der Flächen, Maßnahmen wie Extensivierungen oder Anpflanzungen können über dieses Planwerk nicht geregelt werden. Dies ist vielmehr die Aufgabe des Landschaftsplanes oder kann über den Bebauungsplan geregelt werden. Der FNP trifft lediglich die flächenmäßige Darstellung des "Suchraumes" für die ökologischen Entwicklungsbereiche. Die Darstellungen von Landschaftspflegebereichen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft bekunden damit den Willen der Stadt, Vorrangflächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege zu schaffen. Andere Nutzungen sollen dies nach Möglichkeit berücksichtigen. Des Weiteren dient die Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft der Sicherung von Flächen zum Ausgleich oder Ersatz von unvermeidbaren Beeinträchtigungen geplanter und im FNP vorbereiteter Eingriffe in Natur und Landschaft (nach § 5 (2) Nr.10 BauGB).

 

3.12.2 Planungsziele

Neben der Anpassung an die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung soll im Rahmen der Flächennutzungsplanung eine intensive Kooperation mit der Landschaftsplanung erfolgen.

Das übergeordnete Ziel innerhalb der Darstellung von Landschaftspflegebereichen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes. Dies konkretisiert sich in der Integration landschaftsplanerischer Ziele sowie in der Flächensicherung für Kompensationsmaßnahmen gem. § 21 BNatSchG. Die Planungsziele können damit wie folgt definiert werden:

 

3.12.3 Kompensationsflächenkonzept

Bereits seit dem Inkrafttreten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 20.10.1994 ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Bauplanungsrecht durch die Einfügung der Paragraphen 8 a bis c BNatSchG, gemäß der Novellierung des BNatSchG vom März 2002 nun § 21, bereits auf der Ebene der Bauleitplanung einzubeziehen.

Auch die vorbereitende Bauleitplanung muss gem. § 1 a BauGB die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anwenden. Die Ergebnisse sind gem. § 2 Abs. 6 BauGB in die Abwägung einzubeziehen. Auch das "Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (BauROG, 1998)" trifft Aussagen zur Einbeziehung der umweltschützenden Belange in den Abwägungsprozess der Bauleitplanung. Die planerische Eingriffsregelung wird in das BauGB integriert (§ 1 a BauGB). Zudem werden die Grundsätze für die Ausgestaltung der planerischen Eingriffsregelung formuliert. Die Funktion der Flächennutzungsplanung für die Vorbereitung von Ausgleichsmaßnahmen wird gestärkt, die Schaffung des Ausgleichs "an anderer Stelle" als am Ort des Eingriffs wird durch die Neufassung des BauROG erleichtert.

Die im Gesetz manifestierten Grundsätze der Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft wurden bei der Auswahl von Bau- und Verkehrsflächen bzw. Flächen für Ver- und Entsorgungen und regenerative Energien mit einbezogen. So wurde der Landschaftsverbrauch durch Siedlungstätigkeit und Straßenbau in den ökologisch sensiblen und lokalklimatisch bedeutsamen Landschaftsräumen (z.B. Bachauen, Muschelkalkhöhenrücken und Wälder) weitestgehend reduziert. Siedlungsränder zum Freiraum wurden eindeutig definiert. Flächensparende Bodennutzung im Siedlungsraum wurde im Sinne einer "Nachverdichtung der Stadt" gefördert.

Nach Abwägung der Belange ergibt sich im Rahmen der Neuaufstellung folgende Bilanz von eingriffsverursachender Maßnahmen zu Flächen zum Ausgleich unvermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft:

Gemäß der vorliegenden Planungen sind folgende Neuausweisungen von Siedlungsflächen im FNP-Entwurf vorgesehen:

Insgesamt ergibt sich daraus eine Neuversiegelungsfläche von ca. 34,3 ha.

Unter Berücksichtigung bislang erstellter Grünordnungspläne ist davon auszugehen, dass neben der Festsetzung von eingriffsminimierenden Begrünungsmaßnahmen ein Teil des Kompensationsflächenbedarfs innerhalb der Siedlungsflächen (im einzelnen Bebauungsplan) gedeckt werden kann. Der verbleibende Restanteil wird außerhalb der jeweiligen Bebauungspläne auf speziell ausgewählten Flächen des Kompensationsflächenpools (= Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 (2) Nr. 10 BauGB ) gedeckt. Dieser Pool sollte für den beabsichtigten Geltungszeitraum des neuen FNP, d. h. ca. 15 Jahre ausreichend bemessen sein. Die Ermittlung der Größe dieser Bedarfsfläche basiert auf den Erfahrungssätzen der Grünordnungsplanung der vergangenen Jahre: Das Verhältnis von "Eingriffsfläche" (in der Regel Neuversiegelung) zur Ausgleichsfläche beträgt im Durchschnitt 1 : 0,7. Die Kompensationsfläche soll aber nicht nur zum Ausgleich der durch Bebauungspläne ermöglichten Eingriffe dienen. Auch andere eingriffsverursachende Planungen und Maßnahmen der Stadt wie z. B. Straßen- und Kreuzungsausbauten oder Rohrverlegungen sollen hier gegebenenfalls ausgeglichen werden, sofern dies in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort nicht möglich ist.

Der Kompensationsflächenpool wurde demzufolge großzügig bemessen.

Die Kompensationspflicht ergibt sich aus dem § 21 BNatSchG in Verbindung mit dem § 1 a BauGB. Kompensationsflächen sind dabei so zu wählen, dass sie für einen art- und wertgleichen Ausgleich bzw. Ersatz von Eingriffen geeignet sind.

Dies wird qualitativ gewährleistet, wenn die Maßnahmen sich an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet Detmold orientieren.

Die Ziele und Maßnahmen sind insbesondere:

Erhalt, Pflege und Entwicklung der Gewässerauen

Maßnahmen:

Erhalt, Pflege und Entwicklung der Muschelkalk-Höhenzüge

Maßnahmen:

Erhalt, Pflege und Entwicklung sonstiger dokumentierter ökologisch sensibler

Bereiche (wie bestimmter Grünlandbereiche, Sieke oder besonders

strukturreiche Kulturlandschaftsformationen)

Maßnahmen:

Die Ausgleichsflächen wurden v. a. D. in den besonders schutzwürdigen Bereichen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial dargestellt, in denen Optimierungsmaßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich sind. In den jeweiligen B-Plänen werden die konkreten, den o. g. Maßnahmen entsprechenden Aufwertungen festgesetzt. Es soll dabei nach Möglichkeit ein räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriffs- und Ausgleichsfläche hergestellt werden. Der FNP-NEU berücksichtigt neben der Eignung der Flächen für den Ausgleich auch deren Verfügbarkeit. So wurden vorrangig geeignete Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden dargestellt. Des Weiteren wurden die vom Landesverband Lippe betitelten Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können, dargestellt. Im weiteren Beteiligungsverfahren der Flächennutzungsplanung kann der Kompensationsflächenpool weiter angepasst werden.

 

3.13 Flächen für die Landwirtschaft und Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB)

3.13.1 Ausgangslage

Die Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen und Wald konkretisiert die Verpflichtung des § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB, bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange von Land- und Forstwirtschaft zu beachten.

Planungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in einem ähnlichen Detaillierungsgrad wie für Siedlungs- oder Grünflächen darzustellen, ist auf der Ebene des FNP nicht möglich. Dies begründet sich zum einen in dem nur groben Instrumentarium dieses Planwerkes, zum anderen aber auch in der nur lockeren Nutzungsbindung gegenüber diesen Flächen.

Eine differenziertere und für längerfristige strukturelle und räumliche Veränderungen geeignete Freiraumplanung müsste sich auf über den FNP hinausgehende, agrarstrukturelle, vegetationskundliche und allgemeine land- und forstwirtschaftliche Untersuchungen und Aussagen sowie ergänzende Fachpläne abstützen, wie sie jedoch für den Planungsraum in solch integrierter Form nicht vorliegen. Für die Darstellung von mittelfristigen Entwicklungszielen berücksichtigt der FNP jedoch die Aussagen des in Auftrag gegebenen Fachbeitrages der Landwirtschaftskammer. Hierfür wurden alle Gartenbaubetriebe und alle landwirtschaftlichen Betriebe ab 5 ha erfasst:

Gartenbau

In Detmold bestehen von Boden, Geländeausformung, Klima und den Absatzmöglichkeiten her günstige Bedingungen für die gartenbauliche Produktion. Die Nachfrage nach frischen Produkten aus der heimischen Region ist steigend. Dementsprechend hat der Gartenbau im Stadtgebiet eine erhebliche Bedeutung erlangt und ist mit verschiedenen Sparten vertreten.

Landwirtschaft

Auf Detmolder Stadtgebiet befindet sich ein hoher Anteil an fruchtbaren Böden in Verbindung mit günstigen Klima- und Lageverhältnissen. Dementsprechend werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet (85%).Die tiefgründigen Lößlehm und Lehmböden ermöglichen neben Getreide-, Raps- und Feldfutterbau einen rentablen Zuckerrübenanbau. Da sich die größeren zusammenhängenden Agrarräume im Norden und Osten der Stadt Detmold befinden, ist auch hier die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebsstandorte zu finden (ca. 80 %). Während im Osten und Norden Detmolds aus landwirtschaftlicher Sicht günstige Flurverhältnisse vorliegen, waren der Süden –und Westen - hier in erster Linie Pivitsheide – von jeher kleinteilig strukturiert.

Der Grünlandanteil hat sich seit den 80er Jahren kaum verändert (15 %). Ausschlaggebend für eine Grünlandnutzung sind neben betriebswirtschaftlich Gründen (die Pferdehaltung hat z. B. in den letzten Jahren eine immer stärkere Bedeutung erlangt), starke Hanglagen am Teutoburger Wald (z. B. Berlebeck), Waldschattenlagen und feuchte Tallagen an Gewässern.

Aufgrund der vorab dargestellten Bodennutzungsverhältnisse ist der Viehbesatz in Detmold außerordentlich niedrig. Ein Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftet viehlos und weitere 25 % der Betriebe haben nur eine geringe Viehhaltung.

Landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere, wenn diese große Viehbestände halten, werden als emittierend eingestuft. Für die Wohnbevölkerung besteht ein berechtigtes Interesse am Schutz vor unangemessenen Immissionen aus der Landwirtschaft. Umgekehrt besteht seitens der Landwirtschaft ein berechtigtes Interesse an der Gewährung von ausreichenden Schutzabständen zur Standortsicherung und -entwicklung der Hofstellen zu heranrückender Bebauung. Aus Gründen der vorsorgenden Konfliktvermeidung ist ein Mindestabstand von 300 m zwischen emittierenden landwirtschaftlichen Betrieben und heranrückender Wohnbebauung angemessen. Im übrigen gilt die Abstandsliste der Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImschV).

Bedingt durch den bestehenden und sich noch verstärkenden Preisdruck wird sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft dahingehend fortsetzen, als sich der Drang nach großflächigen Bewirtschaftungseinheiten noch verstärken wird.

3.13.2 Planungsziele

Mit der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald gewährleistet der FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und sozialgerechte Bodennutzung. Darüber hinaus sollen die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden. Folgende Ziele werden dabei formuliert:

Folgende Gebietskulissen sollen dabei grundsätzlich von einer Waldvermehrung ausgeschlossen werden:

Bei der Formulierung dieser Ziele wurden die ökologischen Konzepte anderer Fachpläne
(z. B. Landschaftsplanung, ökologischer Fachbeitrag der LÖBF/LAfAO zum Gebietsentwicklungsplan) berücksichtigt. Die Flächen wurden daraufhin in den FNP-NEU nach erfolgter Abstimmung mit den Fachbehörden dargestellt.

 

3.14 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB)

3.14.1 Ausgangslage

Gemäß BauGB sind Wasserflächen, d. h., alle oberirdisch stehenden und fließenden Gewässer wie Flüsse, Seen und Teiche, im FNP darzustellen und nachrichtlich zu übernehmen, sofern sie planfestgestellt sind. Die Darstellungen dienen einerseits den Zwecken der Wasserwirtschaft und des Wasserverkehrs, andererseits dem Gewässerschutz. Der neue FNP ist dieser Gesetzesvorgabe nachgekommen. Gleichzeitig wurden bestehende Planungsziele wie die Anlage von Regenrückhaltebecken in der Aue der Berlebecke (Inselwiese) oder Abgrabungsflächen in der Werreaue aufgegeben. Diese Bereiche werden als Landschaftspflegebereiche dargestellt und sollen nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten geschützt und entwickelt werden.

3.14.2 Planungsziele

Mit der Darstellung der Wasserflächen und wasserwirtschaftlich bedeutsamen Flächen bzw. den nachrichtlichen Übernahmen fachrechtlicher Planungen verfolgt der FNP folgende Zielsetzungen:

Die Umsetzung dieser Zielsetzungen erfolgt im FNP-NEU durch folgende Darstellungen:

Darüber hinaus wird grundsätzlich die Anlage von Uferrandstreifen an Fließgewässern zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Wasser als Ziel formuliert.

Die Ziele des vorbeugenden Hochwasserschutzes lauten wie folgt:

 

 

3.14.3 Flächenbilanz

Folgende rechtsverbindliche Planungen (gem. Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und Bundeswasserstraßengesetz) werden im FNP dargestellt. In Aussicht genommene Planungen werden textlich gesondert vermerkt:

Im Stadtbereich Detmolds liegen folgende vorhandene Wasserschutzgebiete der verschiedenen Schutzkategorien:

Nr. 22 Detmold-Donoperteich, Zone I, II, III

Nr. 26 Detmold-Berlebeck-Heiligenkirchen, Zone I, II, III A, III B

Nr. 28 Detmold-Klüt-Heiden, Zone I, III

Nr. 29 Meinberger Graben-Süd, Zone I, III

Nr. 30 Detmold-Pivitsheide V.L.-Heidenoldendorf, Zone I, II, III A2, III A1, III B

Nr. 33 Schlangen, Zone III A

Nr. 34 Meinberger Graben Nord, Zone III A, III B

Nr. 62 Detmold-Heidental, Zone I, II, III

Folgendes Wasserschutzgebiet ist geplant:

Nr. 63 Detmold-Remmighausen, Zone I, II, III

Die ordnungsbehördliche Verordnung dient dem Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen. Die Unterteilung in die Schutzzonen I bis III spiegelt die Schutzwürdigkeit bzw. Empfindlichkeit der Teilbereiche wieder. Zone I gewährleistet durch entsprechende Verbotstatbestände (Betretungsrecht, Nutzung etc.) den unmittelbaren Schutz der Gewinnungsanlage. Zone II soll den Schutz der näheren Fassungsanlage vor Eintrag von Mikroorganismen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und vor radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten.

Schutzgebiete dieser Kategorie liegen im Stadtgebiet Detmolds nicht vor.

Diese Flächen umfassen den unmittelbaren Auebereich der Flüsse Werre, Wiembecke, Knochenbach, Berlebecke und Passade. Ebenso dargestellt ist der Entwurf des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes Oetternbach.

Auch an Gewässern, an denen keine gesetzlichen Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind, sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht wird, gemäß § 32 WHG zu erhalten und zu schützen. Aus diesem Grund werden im FNP-Neu auch die natürlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt.